Bildung und Forschung. Die Bundesregierung will mehr Transparenz und Rechtssicherheit beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge an Hochschulen und Universitäten für Beschäftigte schaffen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten angestellt werden. Sie hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/3438 ) vorgelegt, nach dem die Drittelmittelfinanzierung künftig ausdrücklich als "sachlich rechtfertigender Befristungsgrund" gelten soll.
Damit soll eine Befristung von Arbeitsverträgen dann zulässig sein, wenn die Beschäftigung "überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird". Zudem will man eine familienpolitische Komponente einführen: Befristete Verträge sollen für jedes Kind, das der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin betreut, um zwei Jahre verlängert werden.
Unter Experten stoßen diese Pläne mehrheitlich auf Zustimmung. Bei einer Anhörung des Bildungsausschusses am 29. November begrüßte der Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz Klaus Dicke den Entwurf. Bislang gebe es noch keine genügende Rechtssicherheit beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge für Beschäftigungen auf Drittmittelbasis - das Hochschulrahmengesetz regele bislang nur die Qualifizierungsphase. Diese Lücke werde nun geschlossen. Michael Hartmer, Vertreter des Deutschen Hochschulverbands, betonte, die Möglichkeit, auch jenseits der Zwölfjahres-Höchstbefristungsdauer eine weitere befristete Anstellung zu ermöglichen, entspreche einer "langjährigen Forderung" des Deutschen Hochschulverbandes. Nach Ansicht von Wedig von Heyen vom Wissenschaftsrat ist der Gesetzentwurf zwar "nicht die Lösung aller Probleme", er verhindere aber dass die wissenschaftliche Karriere "definitiv unattraktiv wird".
Auf Kritik stieß der Gesetzentwurf bei Claudia Kleinwächter, der Vertreterin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Eine längere Verweildauer der Wissenschaftler an den Hochschulen werde damit "im Einzelfall keineswegs erreicht": Rechtssicherheit werde nur für die Einrichtungen geschaffen, das Beschäftigungsrisiko dagegen werde "einseitig" den Beschäftigten auferlegt. Der Entwurf sei daher "kein geeignetes Instrument", um die Beschäftigungsbedingungen im Wissenschaftsbereich attraktiver zu machen und somit abzulehnen.