Arbeit und Soziales. Während der Rentenbeitragssatz 2007 steigt, sinkt der Beitragssatz zurArbeitslosenversicherung. Für den Gesetzentwurf der Koalition ( 16/3268 ) stimmten im Bundestag am 30. November die Fraktionen von Union und SPD. Die Opposition lehnte ihn geschlossen ab. Der Entwurf sieht vor, dass der Rentenbeitragssatz im kommenden Jahr von jetzt 19,5 auf 19,9 Prozent steigt. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll von jetzt 6,5 auf 4,2 Prozent im Jahr 2007 sinken. Ursprünglich war eine Verringerung auf 4,5 Prozent geplant. Dies hat die Koalition jedoch unter Hinweis auf die gute Einnahmesituation bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) korrigiert. Keine Mehrheit fanden die Anträge der FDP- und der Grünen-Fraktion zur Verwendung der BA-Überschüsse.
Für Verärgerung bei der Opposition sorgte im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 29. November derweil die Ablehnung der Koalition, sich auf die erste Sitzungswoche 2007 als Termin für eine Expertenanhörung zu Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2504 und 16/2652 ) zu öffentlich geförderter Beschäftigung festzulegen. Die Grünen betonten, die Koalition habe bereits die Aufsetzung der Anträge in die Länge gezogen. Die Linke fügte hinzu, im Obleutegespräch sei "eine einvernehmliche Lösung für Januar und Februar verweigert worden".
Die FDP-Fraktion wandte sich gegen einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, unterstützte die beiden anderen Oppositionsfraktionen jedoch in ihrem Anliegen, die Anhörung so früh wie möglich anzusetzen.