Petitionen. Freier von Zwangsprostituierten sollen bestraft werden können. Dafür hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrunde liegende Eingabe am 29. November einstimmig der Bundesregierung "als Material" überwiesen sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben.
Nach Auffassung der Petenten hat die Bestrafung von Freiern abschreckende Wirkung und könnte daher zur Verringerung von Zwangsprostitution führen. Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution ein "schwerer Eingriff" in die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde der betroffenen Opfer sei. Die nachhaltige Bekämpfung sei somit ein Anliegen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Einen hohen Stellenwert hätten dabei einerseits präventive Maßnahmen, die der Aufklärung und Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit sowie der potenziellen Kunden von Zwangsprostituierten dienen. Zudem müssten die Opfer "selbstverständlich" auch mit Mitteln des Strafrechts geschützt und die Täter verfolgt werden. Dazu sei das Strafrechtsänderungsgesetz ein wichtiger Schritt. Des Weiteren enthalte der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD die Vereinbarung, Opfer von Zwangsprostitution mit den Mitteln des Strafrechts besser zu schützen und die Strafbarkeit der Freier zu regeln. Seit April 2006 gebe es einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der den sexuellen Missbrauch von Menschenhandelsopfern unter Strafe stellen soll.