Auswärtiges. Zur Stabilisierung des Friedensprozesses sollen in Bosnien und Herzegowina für weitere zwölf Monate Bundeswehrsoldaten eingesetzt werden. Dies beschloss das Parlament mit großer Mehrheit am 30. November. 486 Abgeordnete stimmten für den Einsatz, 46 dagegen, zwei enthielten sich der Stimme. Neben den Koalitionsfraktionen stimmten auch die FDP und die Grünen für ein solches Mandat. Die Bundesregierung hatte dazu einen Antrag ( 16/3521 ), der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung ( 16/3636 ) vorgelegt. Bis zu 2.400 deutsche Soldaten können im Rahmen der EU-geführten Operation "Althea" eingesetzt werden. Die Kosten werden auf ungefähr 74 Millionen Euro geschätzt.
Bosnien und Herzegowina hätten zwar erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu einem friedlichen und demokratischen Rechtsstaat gemacht, der selbstständig die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger gewährleisten kann. Aber trotz aller Erfolge stellten die Gegensätze der verschiedenen ethnischen Gruppen betonende Politik, organisierte Kriminalität (vor allem illegaler Waffenhandel, Drogen- und Menschenschmuggel) sowie Korruption Hindernisse auf dem Weg zu mehr Stabilität in Bosnien und Herzegowina dar.
Daher bleibe neben dem zivilen Engagement der internationalen Gemeinschaft auch weiterhin eine angemessene internationale militärische Präsenz als Garant eines stabilen und sicheren Umfeldes erforderlich. Der Auswärtige Ausschuss hatte am Tag zuvor drei Anträge der parlamentarischen Opposition ( 16/588 , 16/3093 , 16/3520 ) abgelehnt. Nach dem Willen der FDP hatte sich die Bundesregierung dafür einsetzen sollen, dass bis Ende des Jahres auf der Grundlage der bis dahin erzielten Verhandlungsergebnisse eine UN-Sicherheitsratsresolution über den endgültigen Status des Kosovo beschlossen wird. Dieser Beschluss müsse völkerrechtlich verbindlich sein. Er dürfe "nicht auf die lange Bank" geschoben werden. Die Linksfraktion hatte sich unter anderem dafür eingesetzt, dass sich die Funktion der Kontaktgruppe für den Kosovo ausschließlich auf die Rolle der neutralen Moderation zwischen den Konfliktparteien beschränken sollte.
Die "selbsternannte" Kontaktgruppe (Deutschland, Russland, Frankreich, Italien, USA und Großbritannien) beanspruche als externer Akteur faktisch eine Regulierungs- und Gestaltungskompetenz in der Balkanregion. Die Grünen hatten gefordert, dass sich die Bundesregierung für eine Klärung des zukünftigen völkerrechtlichen Status des Kosovos einsetzen müsse. Dabei solle angesichts der unvereinbaren Position Serbiens und des Kosovos sowie der gravierenden politischen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Defizite im Kosovo auf Einschränkungen der Souveränität der Region gedrungen werden.