Der Ausschuss erhöhte vor allem die Strafrahmen für Fälle, in denen durch die Tat für das Opfer die konkrete Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung verursacht wurde, auf bis zu fünf Jahre. Ferner wurden ebenfalls betroffene Angehörige einbezogen. Zur Begründung erklärte die Mehrheit des Parlaments, oftmals schreckten die "Stalking"-Täter vor Pressionen gegenüber dem sozialen Umfeld des Opfers nicht zurück. Als "Stalking" wird bezeichnet, wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räum- liche Nähe sucht, unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder über Dritte Kontakt herzustel-len sucht oder persönliche Daten missbräuchlich verwendet.
Die Regierung argumentiert, der Unrechtsgehalt der beharrlichen Nachstellung, die zu einer Beeinträchtigung der Handlungs- und Entschließungsfreiheit des Opfers führe, werde vom geltenden Strafrecht nicht ausreichend erfasst. Staatsanwälte und Opfer beklagten die Schwierigkeit, Polizei und Gerichte von der Relevanz der Beeinträchtigung zu überzeugen. Die Strafverfolgungsbehörden richten häufig ihr Augenmerk auf die isolierte Betrachtung einzelner Handlungen, weshalb die Situation der Opfer nicht selten unterschätzt werde. Auch fühlten sich die Opfer von der Polizei nicht hinreichend unterstützt.
Drei Entschließungsanträge ( 16/3662 , 16/3664 und 16/3665 ) und ein Änderungsantrag ( 16/3663 ) der Opposition scheiterten am 30. November im Plenum. Die FDP hatte sich für eine Reform des Gewaltschutzgesetzes ausgesprochen, die im Interesse des Opferschutzes die Möglichkeiten zur Stalking-Bekämpfung erweitert. Neue Tatbestände müssten eingeführt werden und der Strafrahmen bei Zuwiederhandlung gegen die richterliche Anordnung erhöht werden. Demgegenüber sei die beschlossene Regelung nicht geeignet, den Opferschutz zu stärken.
Auch die Linke bezeichnete ein novelliertes Gewaltschutzgesetz und die Erweiterung der Anwendungsbereiche auf typische Verhaltensweisen als besser geeignet, Stalking zu bekämpfen. Dies biete die Möglichkeit, Tätern durch einstweilige Anordnung bestimmte Verhaltsweisen wie Kontakt oder Aufenthalt im Umkreis zur Wohnung von Betroffenen zu untersagen, so die Fraktion.
Die Grünen hatten von der Regierung ein Konzept in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie Sonderzuständigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft gefordert, um Schutz zu gewährleisten und dabei auf das Strafgesetzbuch ("beharrliches Nachstellen") und das Gewaltschutzgesetz abgestellt.
Einstimmig zurückgewiesen hat das Parlament einen Gesetzentwurf des Bundesrates zu Stalking ( 16/1030 ). Die Länderkammer hatte unter anderem vorgeschlagen, bei Wiederholungsgefahr die Möglichkeit zu schaffen, eine "Deeskalationshaft" gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen.