Beteiligt an der zentralen Datei sind neben den 16 Landeskriminalämtern und 16 Landesverfassungsschutzämtern das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt, die Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst. Die gesammelten Daten sollen es erleichtern, Personen ausfindig zu machen, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder eine solche unterstützen, die Gewalt zur Durchsetzung politischer order religiöser Ziele anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder vorsätzlich hervorrufen. Auch wer mit diesem Personenkreis in Kontakt steht oder wer zur Aufklärung oder Bekämpfung des Terrorismus beitragen kann, ist für die Fahnder von Interesse. Mit Hilfe eines "automatisierten Zugriffs" wird den Behörden ermöglicht, bei anderen beteiligten Behörden gespeicherte Anhaltspunkte abzufragen. Dabei wird zwischen einer Grund-Datei mit einem Begriffsindex und einer "erweiterten Datei" unterschieden. Letztere umfasst etwa Bankverbindungen, zugelassene oder genutzte Fahrzeuge, Religionszugehörigkeit oder Sprengstoff- und Waffenkenntnisse. Der Zugriff auf die erweiterte Datei ist dem Gesetz zufolge (16/2950, 16/3292, 16/3642) nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Als Erfolg für die Sicherheit der Bevölkerung werteten die SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz und Klaus Uwe Benneter das Gesetz, das eine schnelle Reaktion auf verändertes Terroristenverhalten erlaubt, und zwar rechtlich "so abgesichert, dass kein Missbrauch erfolgen kann". Nach Ansicht von Wiefelspütz ist der "Terrorismus eine akute Gefahr in unserem Land". Ähnlich äußerte sich Clemens Binninger (CDU/CSU): "Deutschland ist auch Zielgebiet der Terroristen."
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) machte deutlich, wie wichtig die Vernetzung von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sei. Die vom Sicherheitsexperten der Grünen, Wolfgang Wieland, vorgebrachten Warnungen vor einem "Überwachungsstaat" wies Schäuble scharf zurück. Die Liberalen Gisela Piltz und Max Stadler sowie Wieland verwahrten sich in der Debatte gegen Vorwürfe Binningers, die Opposition verweigere sich besseren Sicherheitsvorkehrungen gegen terroristische Anschläge. Sie seien seit Jahren für die Verwendung der Grund-Datei mit einem gemeinsamen Zugriff eingetreten. Mit Bundesinnenminister Schäuble seien sie sich einig in dem Bestreben, größtmögliche Sicherheit und Schutz vor den Gefahren des Terrorismus erreichen zu wollen. Jan Korte (Die Linke) monierte, dass mit der gemeinsamen Datei die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten aufgehoben werde und sprach von einer "Verdachtsspeicherdatei". Ein Antrag der Fraktion (162624) fand jedoch ebenso wie Initiativen der FDP (16/2671) sowie der Grünen (16/2071, 16/2072) keine Mehrheit.
Mit dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (16/2921, 16/3642) erhalten die Nachrichtendienste Auskunftsrechte und Befugnisse wie die Polizei, etwa wenn es um den Verdacht der Terrorismusfinanzierung oder um Auskünfte über Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Flensburger Zentralregister geht.