Der Bundesrat will das Haushaltsgrundsätzegesetz ändern. In einem Gesetzentwurf ( 16/7252) schlägt die Länderkammer vor, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei Zuwendungsempfängern sollen diese lediglich bestätigen, dass die Zuwendung entsprechend ihren Zwecken verwendet wurde. Ergänzt werden soll diese Bestätigung nach dem Willen des Bundesrates um die Angabe der Gesamteinnahmen und der Gesamtausgaben.
Der Freistaat Bayern habe in einem Pilotprojekt die Verwendungsbestätigung bei der Förderung von Kommunen ausschließlich aus Landesmitteln erprobt, heißt es weiter. Die Auswertung habe ergeben, dass die Zahl der Rückforderungsfälle wegen nicht zweckentsprechender Verwendung im Vergleich zu den Förderungen mit Verwendungsnachweis nicht höher gelegen habe.
Nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz müssen Bund und Länder bestimmen, wie die "zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen" nachgewiesen werden muss. In der Regel, so der Bundesrat, bestehe der Nachweis in einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Würde eine Bestätigung des Zuwendungsempfängers im Haushaltsgrundsätzegesetz zugelassen, könnte das Verfahren nach Auffassung der Länderkammer vereinfacht werden.
Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf der Länderkammer in ihrer Stellungnahme ab. Der Zweck einer Verwaltungsvereinfachung sei bereits durch "untergesetzliche Regelungen" erreicht, heißt es zur Begründung.