Die Steuerbefreiung für den Einbau von Rußpartikelfilter in Diesel-Pkw soll nach dem Willen der FDP für alle bis 2006 zugelassenen Fahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 technisch so nachgerüstet werden, dass sie die Partikel-Grenzwerte einhalten. In einem Antrag ( 16/7521) wird die Bundesregierung aufgefordert, die Länder zu einer einheitlichen Praxis bei der Anwendung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu bewegen.
Das Gesetz sehe eine Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Pkw vor. Die Halter von Diesel-Pkw seien danach um bis zu 330 Euro von der Kfz-Steuer befreit, wenn das Fahrzeug bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurde und zwischen 2006 und Ende 2009 nachträglich so verbessert wird, dass es den Partikelminderungsstufen entspricht. Laut FDP würden allerdings die Finanzverwaltungen einzelner Länder den Haltern von Fahrzeugen, die ihren Wagen bereits vor 2007 mit einer Partikelminderungstechnik nachgerüstet haben, die Steuerbefreiung verweigern. Begründet werde dies damit, dass diese sich nur auf Fahrzeuge bezieht, die zum Zeitpunkt der Nachrüstung bereits zugelassen gewesen seien.
Es widerspreche der Absicht des Gesetzgebers, so die FDP, dass ein im Förderzeitraum erstzugelassenes Fahrzeug nur deswegen nicht von der Steuer befreit sein soll, weil es vor dessen Erstzulassung nachgerüstet wurde. Durch diese dem Gesetzeszweck "zuwiderlaufende Umsetzung" durch einzelne Länder ist nach Auffassung der Liberalen erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden, so die Abgeordneten.