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Das Parlament
Nr. 17 / 21.4.2008
Aus Politik und Zeitgeschichte
PA17-WIF-S.16-Aufmacher
KOMPAKT
- Praxis Acht Bundesländer haben
Vergabegesetze, die im Detail unterschiedlich Unternehmen bei
öffentlichen Aufträgen vor allem im Baugewerbe
verpflichten, Löhne gemäß den vor Ort geltenden
Tarifverträgen zu zahlen.
- Urteil Der EuGH hat entschieden, dass die
öffentliche Hand nur die Beachtung von Tarifverträgen,
die allgemeinverbindlich sind, und von gesetzlichen
Mindestlöhnen zur Auflage machen darf.
- Gesetz Laut EU-Vorschrift können bei der
Vergabe staatlicher Aufträge "soziale Aspekte"
berücksichtigt werden. Umstritten ist, wie dies im Lichte des
Luxemburger Urteils im Vergaberecht auf Bundesebene umgesetzt
werden soll.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament"
mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
Ausgabe 17 vom 21.4.2008
© Deutscher Bundestag und
Bundeszentrale für politische Bildung, 2009.