Ein Jahr nach der letzten Bürgerschaftswahl hat der Bremer Staatsgerichtshof gravierende Verfahrensfehler festgestellt und deshalb eine Wahlwiederholung in einem Stimmbezirk angeordnet.
Damit könnte die rechtspopulistische Vereinigung "Bürger in Wut" (BIW) es doch noch schaffen, in das Landesparlament des Zwei-Städte-Staates einzuziehen. Die nur in Bremerhaven angetretene BIW hatte genau eine Stimme zu wenig bekommen, um ein Bürgerschaftsmandat zu erringen.
Nach einem Einspruch der BIW stellte der Staatsgerichtshof jetzt Wahlfehler in drei von 95 Bremerhavener Wahlbezirken fest. In einem der drei waren die Mängel so gravierend, dass sie nur durch eine Wahlwiederholung innerhalb der nächsten drei Monate geheilt werden könnten, entschieden die Richter.
In diesem Bezirk hatte die Vorsteherin abends die Wahlunterlagen unversiegelt im Rucksack auf dem Fahrrad ins drei Kilometer entfernte Wahlamt gebracht, wo die Stimmen dann endgültig ausgezählt wurden. Dadurch sei ein "Kontrollvakuum" entstanden, "das die Integrität und Zuverlässigkeit des festgestellten Wahlergebnisses in diesem Wahlbezirk grundlegend in Frage stellt", wie es in dem Urteil heißt.
Die Richter akzeptierten dagegen, dass ein BIW-Anhänger nicht mitwählen durfte, weil er versehentlich aus dem Melderegister gestrichen worden war. Vor der Wahl hätte er das Ausbleiben der Wahlbenachrichtigungskarte selber bemerken und eine Korrektur bewirken müssen, stellte der Staatsgerichtshof fest.
Falls die Rechtspopulisten bei der Nachwahl Erfolg haben, muss die SPD ein Mandat abgeben, was aber nichts an der gemeinsamen Regierungsmehrheit mit den Grünen ändern würde.