Gegen lästige Werbeanrufe und übereilt abgeschlossene Verträge am Telefon will Baden-Württemberg vorgehen. Der Verbraucherschutzminister des Landes, Peter Hauk (CDU), stellte dazu am 23. Mai im Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der über die bisherigen Pläne der Bundesregierung hinausgeht. Ziel ist es, die Wirksamkeit der bei Telefonwerbung zustande gekommenen Verträge von einer schriftlichen Bestätigung abhängig zu machen.
Vor der Länderkammer sprach Hauk von einer "echten Landplage", die die unerwünschten Werbeanrufe darstellen würden. Die Gesellschaft für Konsumforschung habe festgestellt, dass es jährlich bundesweit mehr als 300 Millionen unerwünschte Werbeanrufe gebe. Es bestehe daher "dringender politischer Handlungsbedarf". Als "zu zögerlich" kritisierte Hauk das Vorgehen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in dieser Frage. Der vorgelegte Referentenentwurf sei "enttäuschend".
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), stellte fest: Regierung und Bundesrat wollten das Gleiche. Allerdings gebe man mit der Länderinitiative dem Bürger "Steine statt Brot". Die vorgesehene Bestätigungslösung sei in der Tat "auf den ersten Blick bestechend", führe aber zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Auch entstünden für seriöse Unternehmen dadurch Probleme. Eine Pizzabestellung per Telefon sei beispielsweise so nicht mehr möglich, sagte Hartenbach.