Notare können nach Überzeugung des Bundesrates Aufgaben im gesamten Nachlasswesen als Teil der so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnehmen. So könnten die Gerichte entlastet werden, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf ( 16/9023). Mit den Notaren stünden "äußerst qualifizierte Personen" zur Verfügung, die häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst sind. Auch für den Bürger sei der Notar Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten, etwa bei der Beurkundung eines notariellen Testaments.
Die Länderkammer macht allerdings deutlich, dass eine Übertragung derartiger Aufgaben an die Grenzen des geltenden Verfassungsrechts stoße. Deshalb bedürfe es einer Änderung des Grundgesetzes ( 16/9022), so der Bundesrat.
Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge ab. Es bestehe keine Notwendigkeit, ein gut funktionierendes System auf Notare zu übertragen, die ein neues System mit derselben Effizienz erst aufbauen müssten. Auch wäre ein notarielleres Verfahren bürgerunfreundlicher, weil es sich teurer und wegen der Zuständigkeiten unübersichtlicher gestalten würde.