Aufgrund des demografischen Wandels wird sich bei regelmäßiger Anpassung der Leistungen aus der Pflegeversicherung bis 2040 ein Beitrag von drei bis vier Prozentpunkten ergeben. Um das zu vermeiden, muss die Finanzierung der Pflegeversicherung reformiert werden. Dabei ist ein Systemwechsel zu einer kapitalfundierten privaten Versicherung abzulehnen. Warum? Zum einen wegen der im Vergleich zum Status Quo resultierenden Umverteilung von unten nach oben, die sich ergibt, wenn eine Privatversicherung über einkommensunabhängige Prämien finanziert wird. Zum anderen wegen der zwangsläufigen Doppelbelastung, die sich ergibt, weil gleichzeitig Pflegeleistungen finanziert und ein Kapitalstock aufgebaut werden muss. Diese zweifache Belastung ließe sich zwar über die Zeit auf verschiedene Jahrgänge verteilen, ist aber letztlich unvermeidbar. Im Ergebnis resultieren für einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren finanzielle Mehrausgaben, die oberhalb der Belastung liegen, die sich im bestehenden System erst für 2040 ergibt.
Anzustreben ist vielmehr die Erschließung neuer Finanzierungsquellen im Rahmen der umlagefinanzierten Sozialversicherung. Gelingen kann dies durch einen Maßnahmenmix bestehend zum einen aus der Einbeziehung der bislang privat Pflegeversicherten, um die extrem ungleichen Risikostruktur der beiden Teilsysteme auszugleichen. Auch sollten "versicherungsfremde Leistungen" durch steuerfinanzierte Beiträge für bislang beitragsfrei mitversicherte Kinder ausgeglichen werden.