Manche nennen sie "Paradefall politischer Unvernunft", andere "Erbschaftsbewahrungsprogramm" und noch andere "Gemeindefinanzreformaufschubgesetz". Recht haben sie alle, denn was immer die Soziale Pflegeversicherung (SPV) war oder ist, eines war, ist und wird sie nie: ein Generationenvertrag - insbesondere nicht im Hinblick auf das zum 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG). Ganz im Gegenteil, das PfWG vergrößert das intergenerative Ungleichgewicht zusätzlich.
So kann die mit dem PfWG beschlossene Beitragssatzerhöhung um 0,25 Prozentpunkte nicht verhindern, dass - rein demografiebedingt - auch in Zukunft Beitragssatzanpassungen erfolgen müssen. Aus der einmaligen Beitragssatzerhöhung heute lässt sich nicht die dem Finanzierungssystem der SPV innewohnende Dynamik des Beitragssatzes unterbinden - insbesondere dann nicht, wenn mit der einmaligen Beitragssatzerhöhung gleichzeitig Leistungsausweitungen vorgenommen werden.
Zwangsläufig bedeutet der Verbleib im Umlageverfahren, bei gleichzeitiger Verteilung einer neuen Runde von Einführungsgeschenken, die zudem an einen Personenkreis gehen, der ohnehin von der Einführung der SPV als Umlageverfahren profitiert hat, eine erhebliche intergenerative Umverteilung zu Lasten heute junger und zukünftiger Generationen. Zu guter Letzt wird durch die Beibehaltung des bestehenden Systems endgültig die Chance vergeben, einen "kostengünstigen" Umstieg in die Kapitaldeckung zu realisieren. Kostengünstig wäre der Umstieg heute noch zu bewältigen, da zum einen bislang nicht alle Einführungsgeschenke realisiert worden sind und zum anderen kein Jahrgang darauf pochen kann, bereits "ein Leben lang" Beiträge geleistet zu haben.