Was mit der Bezeichnung "betreutes Wohnen" gemeint sein kann, ist so vielfältig wie die Namen, die Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsverbände oder andere Anbieter dieser Lebensform gegeben haben: "Wohnen Plus", "Service-Wohnen" oder "Geschütztes Wohnen". Grundsätzlich sollen Senioren die Möglichkeit haben, in einer eigenen oder gemieteten Wohnung so selbstständig wie möglich und so umsorgt wie nötig zu leben.
Ambulante Pflegedienste oder andere Helfer sollen je nach individuellem Hilfebedarf einspringen, wo die Senioren allein nicht mehr klarkommen. Grundsätzlich gilt das Motto "ambulant vor stationär". Welche Hilfe konkret in Anspruch genommen wird, regelt ein Betreuungsvertrag. Allerdings gibt es keine bundeseinheitliche Prüfung für entsprechende Angebote - wer sich für das betreute Wohnen entscheidet, sollte also ganz genau hinschauen, was zu welchem Preis dabei im Einzelnen angeboten wird. Seit Herbst 2006 gibt es die Dienstleistungsnorm DIN 77800, die Mindestanforderungen an Anbieter betreuten Wohnens formuliert, etwa hinsichtlich der Barrierefreiheit der Wohnungen, möglicher Hilfeleistungen, der Infrastruktur der Wohnanlagen oder der Qualität des Betreuungspersonals.
Einer Studie der Universität Augsburg zufolge leben derzeit etwa 200.000 alte Menschen in betreuten Wohnungen oder Wohneinrichtungen, etwa 80 Prozent von ihnen sind Frauen. Die meisten der Senioren, die sich für das betreute Wohnen entscheiden, sind nicht pflegebedürftig, aber die meisten von ihnen haben Herz-Kreislauf-Beschwerden oder sind nicht mehr gut zu Fuß.
Das Programm ist neu, das Konzept, das dahinter steckt, aber schon ziemlich alt: Im Jahr 2006 rief Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser ins Leben, um so den Austausch zwischen Jung und Alt zu fördern. 500 Mehrgenerationenhäuser zählte das Ministerium Anfang 2008, das erklärte Ziel von der Leyens ist es, dass es künftig in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein solches gibt.
Damit wendet sich die Ministerin einer Lebensform zu, die Jahrhunderte lang selbstverständlich war. Noch bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts lebten Familienangehörige verschiedener Generationen unter einem Dach, unterstützen einander bei der Kindererziehung und der Altenpflege. Doch in Zeiten von Single-Haushalten und allein erziehenden Elternteilen ist diese Form des Zusammenlebens immer seltener geworden.
Von der Leyens Projekt richtet sich allerdings nicht an einzelne Familien, sondern an die gesamte Gesellschaft. Die von ihr initiierten Mehrgenerationenhäuser, die der Bund mit insgesamt fast 100 Millionen Euro fördert, sollen Begegnungsstätten der Generationen sein. Offene Treffpunkte sollen so entstehen, in denen Alte wieder stärker am Alltagsleben teilnehmen und Junge von ihren Erfahrungen profitieren. In diesen Begegnungsstätten soll es Computerkurse für Senioren ebenso geben wie Kinderbetreuung und Sprachkurse für Migranten.
Als "Kita für Senioren" werden die Tagespflegeeinrichtungen oft bezeichnet - und tatsächlich ähneln die Angebote für die Alten denen für die Kleinkinder in vielen Punkten. Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot, angesiedelt zwischen den ambulanten Diensten für Senioren und der stationären Versorgung in Alten- oder Pflegeheimen. Alte Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen und psychischer Veränderungen wie Verwirrtheit nicht mehr für sich sorgen können, aber trotzdem noch zu Hause wohnen wollen, werden dort pflegerisch und therapeutisch versorgt. Damit sollen soziale Kontakte erhalten und pflegende Angehörige entlastet werden.
Die meisten Pflegestätten bieten ihren Kunden ein breites Beschäftigungsangebot - wer will und fit genug ist, kann an Spaziergängen, Gymnastikkursen oder Haus- und Gartenarbeiten teilnehmen. Für die Senioren, die dazu nicht in der Lage sind, bieten die meisten Träger Spiele oder Gedächtnistrainings an, um über gezielte Förderung die Unterbringung in einem Heim so lange wie möglich hinauszuzögern.
In der Regel bieten die Einrichtungen mehrere Mahlzeiten täglich an, einen Fahrdienst, medizinische Versorgung und Unterstützung bei der Körperpflege. Die Kosten dafür variieren von Anbieter zu Anbieter. Abgerechnet wird in Tagessätzen, die sich aus Kosten für die Pflege, für Unterkunft und Versorgung sowie eventuellen Fahrtkosten zusammensetzen. Wer als pflegebedürftig eingestuft wird, erhält Geld von der Pflegekasse. Alle anderen müssen selbst bezahlen oder können Unterstützung beim Sozialamt beantragen.