Gegen die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland baut sich im Bundesrat eine unerwartet starke Widerstandsfront auf. Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) sagte zu den Plänen der großen Koalition, damit "wird der erste Grundstein für ein staatliches Lohnfestsetzungs- und Zensurverfahren gelegt". Dagegen brachte Reinhart verfassungsrechtliche Bedenken vor. Auch andere Unionsländer sind kritisch. Die Länderkammer behandelte am 19. September zwei Gesetzentwürfe der Regierung zu Mindestarbeitsbedingungen und zur Arbeitnehmer-Entsendung. Damit sollen in Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt, Mindestlöhne eingeführt werden können.
Reinhart wies auf eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung hin, wonach ein flächendeckender Mindestlohn von 7,50 Euro zu 1,2 Millionen zusätzlichen Arbeitslosen führen würde. Mit einem Mindestlohn werde die Arbeitslosigkeit gerade im Niedriglohnbereich zementiert, warnte der CDU-Politiker. Reinhart wies außerdem darauf hin, dass für die Kontrolle des Entsendegesetzes die Zollverwaltung zuständig sei, während der Vollzug des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes in die Zuständigkeit der Länder falle. "Das macht doch einfach keinen Sinn", wetterte Reinhart.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, die Gesetzentwürfe seien verfassungskonform. Auch seien die Behauptungen, dass der Mindestlohn Arbeitsplätze koste, nirgends belegt, so der SPD-Politiker. Scholz zeigte sich überzeugt, dass sich die Zahl der durch Mindestlöhne geschützten Beschäftigten verdoppeln werde.
Der Bundesrat befasste sich im ersten Durchgang mit den Mindestlöhnen. Die Gesetze sind zustimmungspflichtig.