Die Grünen-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, die Benachteiligung Alleinerziehender auf dem Arbeitsmarkt und in der Steuerpolitik auszugleichen. In einem Antrag ( 16/10257), den der Bundestag am 26. September in erster Lesung beriet, fordern die Abgeordneten eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag für Unterhaltspflichten unter Ehe- und Lebenspartnern anstelle der Zusammenveranlagung von Ehegatten einzuführen. Dabei solle für Alleinerziehende die Steuerklasse II erhalten bleiben, um den Vorteil des Entlastungsfreibetrages in die Steuerkarte eintragen lassen zu können. Ferner müsse das Betreuungsangebot für Kinder verbessert werden. Zur Begründung schreiben die Grünen, durch die alleinige Verantwortung für die Kinderbetreuung hätten Alleinerziehende nur eingeschränkte Zeit für Erwerbsarbeit und somit häufig ein wesentlich geringeres Einkommen als Ehepaare.
Das Bundesjustizministerium soll weiterhin für die Übermittlung von letztinstanzlichen Entscheidungen deutscher Gerichte an die Europäische Kommission zuständig sein. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ( 16/10119) vor.
Der Bundesrat verlangt, rassistische, fremdenfeindliche und menschenverachtende Straftaten als besondere Straftaten einzustufen oder als erschwerenden Faktor vor Gerichten zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte durch einen "Normanwendungsbefehl" angehalten werden, bei der Strafzumessung die beschriebenen Motive "regelmäßig in einem strafschärfenden Sinne" zu würdigen. Die Bundesregierung betont hingegen, der Schutz von Personen, die aufgrund menschenverachtender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Motive Opfer von Gewalt werden, sei bereits durch das Strafgesetzbuch in seiner jetzigen Form ausreichend gewährleistet.
Besondere zivilrechtliche Haftungsbegrenzungen für Vereinsvorstände belasten Vereine und deren Mitglieder erheblich. Sie seien deshalb nicht im Sinne einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, stellt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/10120) fest. Mit diesem strebt die Länderkammer an, die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen zu begrenzen. Zur Begründung führt sie die nach bisher geltender Rechtslage "erheblichen Haftungsrisiken" an, die mit einer Übernahme einer solchen Leitungsfunktion verbunden seien. Sie stünden einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements deshalb im Wege, heißt es weiter.
Die Grünen-Fraktion setzt sich für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Frauenhausplätzen ein. Dazu müsse die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern führen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (16/10236). Sollten diese Gespräche nicht bis zum 1. März 2009 zum Erfolg führen, solle die Regierung zügig einen Gesetzentwurf vorlegen, um zu gewährleisten, dass jede von Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern in ganz Deutschland einen kostenfreien Anspruch auf einen Platz in einer Schutzeinrichtung sowie die notwendige Beratung und Unterstützung erhält. Der Bundestag überwies den Antrag am 25. September in den Fachausschuss.
Die Staatsleistung für den Zentralrat der Juden wird von 3 auf 5 Millionen Euro jährlich erhöht. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 3. März 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland ( 16/10296) hervor. Damit wird die bestehende Regelung vom 27. Januar 2003 geändert. Mit dieser Vereinbarung seien die Beziehungen zum Zentralrat der Juden in Deutschland auf eine vertragliche Grundlage gestellt worden. Aufgrund neuer Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland hätten sich die Vertragsparteien auf eine Anpassung der Staatsleistung verständigt.