Arbeit
Regierung will Langzeitkonten besser sichern
Die Bundesregierung will Langzeitarbeitszeitkonten besser absichern. Der Bundestag hat sich am 25. September erstmals mit einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/10289) zur Neugestaltung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben befasst.
In Langzeitkonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt sparen. Dieses Wertguthaben können sie dann später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwenden.
Künftig dürfen nur noch bis zu 20 Prozent eines Wertguthabens in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden, heißt es in dem Entwurf. Ferner werde angeordnet, dass Wertguthaben durch Dritte zu führen sind, die im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers für die Erfüllung der Ansprüche aus dem Wertguthaben einstehen. Dies werde insbesondere durch Treuhandmodelle gewährleistet. Die Abtrennung des Wertguthabens vom Vermögen des Arbeitgebers umfasse auch die auf diese Entgeltbestandteile zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem will die Regierung eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten einführen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Das Inkrafttreten der Neuregelung ist für Anfang Januar 2009 geplant.
Der Verwendungszweck von Wertguthaben soll mit dem Gesetzentwurf auf die Nutzung von gesetzlichen Freistellungsansprüchen wie etwa bei Pflege- oder Elternzeit sowie bei Teilzeitarbeit konzentriert werden. Damit kann ein Beschäftigter beispielsweise die bei seinem Arbeitgeber beantragte Pflegezeit finanziell mit dem Wertguthaben überbrücken, da sein Lohn oder Gehalt in dieser Zeit meist entfällt.