Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/die Grünen und Linksfraktion hat der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das neue Gesetz über die befriedeten Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes ( 16/9741) angenommen. Danach sollen die Bereiche rund um das Reichstags- und Bundesratsgebäude in Berlin befriedete Bezirke bleiben, in denen Demonstrationen und Versammlungen nur mit Einschränkungen erlaubt sind.
Die Koalitionsfraktionen Union und SPD hatten den Gesetzentwurf vorgelegt, um Konsequenzen aus der Föderalismusreform zu ziehen. Da das Versammlungsrecht jetzt in der Zuständigkeit der Länder liegt, werden die Vorschriften über die befriedeten Bezirke aus dem bisherigen Versammlungsgesetz in dem neuen Gesetz zusammengeführt. Darin wird auch der befriedete Bezirk rund um das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geregelt. Union und SPD erklärten, mit dem Gesetz solle die Gesetzeslage für die Bürger besser verständlich werden. Der befriedete Bezirk des Bundestages umfasst neben dem Reichstagsgebäude die weiteren Bundestagsgebäude und reicht bis kurz vor den Berliner Hauptbahnhof. In befriedeten Bezirken dürfen Demonstrationen nur zugelassen werden, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Bundestages, der Fraktionen oder des Bundesrates nicht zu erwarten ist. Davon sei in der Regel immer dann auszugehen, wenn keine Sitzungen stattfinden würden, heißt es in dem Entwurf. Die FDP hatte verlangt, Demonstrationen auch im näheren Umfeld der Verfassungsorgane zu ermöglichen.
Verstöße gegen das Gesetz können zu einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro führen. Die Linksfraktion bezweifelte, dass eine Geldbuße in dieser Höhe im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten angemessen sei. Dass die Berichts- pflicht des Innenministeriums gestrichen wurde, wurde sowohl von Linksfraktion wie von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt.