GESUNDHEIT
Opposition gegen Weitergabe von Gendaten
Die Koalitionsfraktionen Union und SPD haben die Notwendigkeit eines Gendiagnostikgesetzes betont. "Gerade weil wir die Chancen genetischer Diagnostik nutzen wollen, brauchen wir eine gesetzliche Regelung", sagte der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe bei der Beratung des Gesetzentwurfs über genetische Untersuchungen beim Menschen ( 16/10532) am 16. Oktober im Bundestag. Mit dem Entwurf will die Regierung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken und gleichzeitig Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindern. Die SPD-Abgeordnete Carola Reimann wies darauf hin, dass das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung zu den Grundprinzipien des Entwurfs gehöre.
Der Entwurf sieht vor, dass genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten durchgeführt werden dürfen. Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf rein medizinische Zwecke beschränkt. Bei der Untersuchung dürfen nur Eigenschaften festgestellt werden, die die Gesundheit des ungeborenen Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Vaterschaftstests sind nur zulässig, wenn die zu untersuchende Person eingewilligt hat. Heimliche Abstammungsuntersuchungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Versicherungsunternehmen dürfen von Kunden keine genetischen Untersuchungen fordern. Auch sind sie nicht berechtigt, Auskünfte über bereits durchgeführte genetische Untersuchungen zu verlangen. Ergebnisse bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen müssen der Versicherung jedoch vorgelegt werden, wenn es um sehr hohe Versicherungssummen (300.000 Euro) geht. Birgit Bender (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Regierung vor, in diesem Punkt vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt zu sein. Arbeitgeber dürfen keine gentechnischen Untersuchungen von Mitarbeitern verlangen.
Heinz Lanfermann (FDP) sagte, auch wenn ein Test nur wegen eines Abstammungsnachweises zum Nachzug ins Bundesgebiet vorgenommen worden sei, dürften Probe und Ergebnis zum Zwecke der Strafermittlung weitergegeben werden. Die Straftat müsse nicht näher bestimmt sein. Monika Knoche (Linksfraktion) bezeichnete diese Möglichkeit als Diskriminierung von Migranten, die aus dem Entwurf entfernt werden müsse.