LANDWIRTSCHAFT
Keine Ausweitung der Forschung
Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen auf Empfehlung des Agrarausschusses ( 16/10603) einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9345) abgelehnt, der die Stärkung der Forschung für den ökologischen Landbau als Ziel hatte. Außer den Grünen stimmte noch die Linksfraktion für den Antrag, die FDP-Fraktion enthielt sich. Die Grünen hatten gefordert, die Forschungsanstrengungen im Hinblick auf Klimawandel und Ernährungssicherheit zu erweitern. Daher müsse das Forschungsbudget für den ökologischen Landbau deutlich erhöht und auf bisher nahezu unbearbeitete Felder wie ökologische Pflanzen- und Tierzucht ausgeweitet werden. Auch ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/DieGrünen ( 16/10627), in dem eine verbindliche Festschreibung der Aufgaben von Öko-Kontrollstellen und Unternehmen verlangt wurde, wurde abgelehnt.
Zugestimmt hat der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP auf Vorschlag des Agrarausschusses ( 16/10595) einem Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an eine EU-Verordnung ( 16/10174). Grüne und Linke lehnten das Gesetz ab. Jetzt werden Kontrollverfahren im Bereich des Ökolandbaus anders geregelt.
Bisher wurden die Kontrollen von Privatfirmen vorgenommen, die zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für das ganze Bundesgebiet zugelassen werden konnten. Die EU verlangt, dass nationale Behörden diese Kontrollen vornehmen. Die Behörden können allerdings auch Kontrollaufgaben an private Stellen übertragen, die zugelassen werden müssen und zu überwachen sind. Von dieser Möglichkeit will die Regierung Gebrauch machen.