Die Bundesregierung soll bis zum 11. November eine schriftliche Vereinbarung vorlegen, die eine Einigung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium über eine "saubere Kapitalübertragung" zum Ausgleich möglicher Substanzverluste des ERP-Sondervermögens enthält. Dies beschloss der Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne des Wirtschaftsausschusses am 14. Oktober einstimmig.
Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) als Wirtschaftsförderinstrument des Bundes geht auf die Marshallplan-Hilfen zum Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg zurück und war durch eine Neuordnung im vergangenen Jahr in die Obhut der KfW-Bankengruppe übertragen worden. Ziel des Unterausschusses ist es, dass die Zusage, der Substanz-erhalt des ERP-Sondervermögens werde durch die Neuordnung nicht beeinträchtigt, eingehalten wird, vor allem vor dem Hintergrund des Engagements der KfW bei der angeschlagenen Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB. Laut Bundesregierung bezieht sich der Substanzerhalt auf ein Volumen von 590 Millionen Euro plus Inflationsausgleich.
Der Bundesrechnungshof teilte mit, dass die Förderfähigkeit des ERP-Sondervermögens mit fester Verzinsung sichergestellt sei, in der Frage des Substanzerhalts jedoch 130 Millionen Euro fehlten. Dass die Regierung nun 300 Millionen Euro als Darlehen bereitstelle, sei noch keine "Substanzstärkung" sondern lediglich ein Liquiditätszufluss. Die Alternative zu dem Darlehen sei eine "tatsächliche Kapitalübertragung" zum Ausgleich von Substanzverlusten.