Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Ratsdokument 5113/08) geändert wird. Dies hat der Bundestag am 16. Oktober auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/10273) beschlossen. Der Bundestag bezweifelt, dass die Markteinführung sauberer Fahrzeuge nur durch EU-weite Kriterien für die öffentliche Beschaffung gefördert werden kann, wie es der EU-Vorschlag vorsieht. Die EU will eine verbindliche Berechnungsmethode für Energie- und Umweltkosten als Kriterium für die Erteilung von Zuschlägen bei öffentlichen Aufträgen einführen. Aus Sicht der Abgeordneten brauchen Beschaffungsstellen und Unternehmen aber Flexibilität bei der Art und Weise, wie sie der Verpflichtung nachkommen, Umweltaspekte zu berücksichtigen.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat beschlossen, die Stimmrechte und die Beteiligung seiner Mitgliedsländer zu stärken. Die Bundesregierung hat zu den erforderlichen Änderungen des IWF-Übereinkommens jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 16/10535), den der Bundestag am 16. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Unter anderem soll ein Exekutivdirektor, der von einer besonders großen Stimmrechtsgruppe gewählt wurde, zwei Stellvertreter ernennen können. Um die Position der ärmsten und wirtschaftlich kleinsten Mitgliedsländer zu festigen, soll zudem der Anteil der allen IWF-Mitgliedern einheitlich gewährten Basisstimmen an den Gesamtstimmen auf 5,502 Prozent festgeschrieben werden. Ebenso sollen die Anlagenbefugnisse des IWF erweitert werden.
Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2009 soll um drei Monate auf den 1. Oktober 2008 vorgezogen werden, wie die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/10319) fordert. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über das neue Wohngeldgesetz seien die Wirkungen und das Ausmaß der Energiekostenentwicklung nicht ausreichend berücksichtigt worden, heißt es zur Begründung. Daher sieht die Fraktion die rund 600.000 einkommensschwachen, wohngeldberechtigen Haushalte in einer besonderen Notlage. Mit einer vorgezogenen Wohngelderhöhung könnten und müssten zusätzliche Armutsrisiken verhindert werden.
Der Bundestag hat am 16. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Vertrag mit Polen über den Bau und die Instandhaltung von Eisenbahn-Grenzbrücken mit staatlicher Bedeutung ( 16/10533) zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Damit sollen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Vertrages vom 26. Februar 2008 geschaffen werden.