Mit ihrer so genannten Beteiligungsrichtlinie will die Europäische Union die Überprüfungsverfahren beim Erwerb und bei der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor durch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten harmonisieren. Zur Umsetzung dieser Richtlinie hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/10536) vorgelegt, den der Bundestag am 16. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.
Ziel ist es, Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen zu beseitigen. Konkret geht es um Fälle, in denen eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Lebens-, Schadens- oder Rückversicherungsunternehmen oder an einem Wertpapierhandelsunternehmen erworben oder erhöht werden soll. Als qualifizierte Beteiligungen gelten solche in Höhe von zehn oder mehr Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem Finanzunternehmen. Bislang hätten unterschiedlichen Kriterien in den EU-Staaten grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen behindert, heißt es zur Begründung.
Mit dem Gesetz sollen der Verfahrensablauf vereinheitlicht und konkrete Kriterien für eine Eignungsprüfung festgeschrieben werden. Kriterien sind unter anderem die Reputation und finanzielle Solidität dessen, der eine Beteiligung erwerben will, die Erfahrungen des Managements, das Einhalten von Aufsichtsregeln sowie die Prüfung von Verdachtsmomenten bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Regierung will erreichen, dass die Überprüfung innerhalb von 60 Arbeitstagen abgeschlossen wird, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterbrechung für höchstens 30 Arbeitstage möglich sein soll.