Um Bürokratiekosten von mindestens 97 Millionen Euro will die Bundesregierung Unternehmen entlasten. Ihren Entwurf eines dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes ( 16/10490) hat der Bundestag am 16. Oktober zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Streichung oder Vereinfachung von Rechtsvorschriften in 23 Fällen soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.
Vorgesehen ist unter anderem, die Handwerkszählung dadurch zu vereinfachen, dass die Behörden künftig auf in der Verwaltung vorhandene Daten zurückgreifen. Bei rund 460.000 selbstständigen Handwerksunternehmen, einer Bearbeitungszeit von 95 Minuten je Unternehmen und einem aktuellen Lohnsatz von 33,19 Euro je Stunde ergäbe sich für 2009 eine Entlastung um rund 24,17 Millionen Euro, rechnet die Regierung vor. Ebenso soll künftig erst ab einem Einkommen von 5.000 Euro eine steuerliche Veranlagung zur Körperschaftsteuer erforderlich werden. Bisher liegt dieser Betrag bei 3.835 Euro. Aus Sicht der Regierung profitieren davon vor allem Vereine und Stiftungen.
Für Genossenschaften will sie den entsprechenden Freibetrag von 13.498 Euro auf 15.000 Euro anheben. Vorgesehen ist ferner, die Pflicht zur Namensangabe an Ladengeschäften und auf Geschäftsbriefen aufzuheben.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem empfohlen, diese Pflicht nicht zu streichen, weil es für Behörden sehr aufwendig wäre, den richtigen Namen und die richtige Anschrift herauszufinden, wenn Phantasiebezeichnungen oder Postfachangaben verwendet werden. Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass die Wirtschaft die Pflicht zur Namensangabe als große Belastung betrachte und sie daher abgeschafft werden sollte.