Im Volksmund hat sich die Redewendung eingebürgert, dass Äpfel nicht mit Birnen verglichen werden dürfen. Diese Behauptung ist unsinnig. Es ist genauso legitim, Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen, wie Äpfel mit Birnen. Beide haben nämlich etwas gemeinsam, das den Vergleich ermöglicht: Es handelt sich um Obst, genauer gesagt um Kernobst, das wiederum von Steinobst oder von Beerenobst zu unterscheiden ist. Der Vergleich von verschiedenen Apfelsorten ist genauso berechtigt wie der von verschiedenen Obstarten. Entscheidend ist, welche Einsichten angestrebt werden und welche Erkenntnisse zu erwarten sind.
Entsprechend bestehen auch keine Einwände dagegen, die unterschiedlichsten Parteien - etwa kommunistische, faschistische oder islamistische - miteinander zu vergleichen, denn auch sie haben eines gemeinsam: Es handelt sich um Parteien. Fraglich ist allerdings, ob es sich beim Extremismus um ein systematisch begründbares und nützliches Ordnungsmerkmal für politische Parteien handelt.
Der Begriff "extremistische Partei(en)" ist in der etablierten Parteienforschung eher ungebräuchlich. Selbstverständlich war und ist die Forschung bemüht, die Vielfalt der konkreten Erscheinungsformen des Abstraktums Partei nach Typen zu ordnen: "Parteientypologien sind - gedanklich vereinfachte - deskriptive Ordnungsschemata zur Erfassung und Systematisierung der Artenvielfalt von Parteien." 1 Sie versuchen "die einzelnen Parteien im Vergleich miteinander nach bestimmten einheitlichen Kriterien zu erfassen (...), indem sie jeweils einen besonderen Aspekt bei der Betrachtung der Parteien in den Mittelpunkt stellen und dabei andere, gleichermaßen mögliche Gesichtspunkte mehr oder minder bewusst vernachlässigen, um so eine prägnante Charakterisierung der Parteien zu gewinnen". 2 Die Konstruktion von Parteitypen erfolgt also durch die Bestimmung von gemeinsamen Merkmalen, die für eine Gruppe von Parteien besonders charakteristisch sind.
Bei "Megatypen" haben sich zusätzliche Binnendifferenzierungen als notwendig erwiesen. So eint die Familie der rechtsextremistischen Parteien ihre völkisch-nationalistische Zielsetzung. Da dieses ideologisch-politische Spektrum aber immer noch sehr heterogen ist, wird grundsätzlich zwischen einer alten und einer neuen Rechten unterschieden. Piero Ignazi verwendet dafür die Bezeichnungen traditionelle und postindustrielle extremistische Rechte. 3 Michael Minkenberg stellt der alten Rechten eine neue radikale Rechte gegenüber, 4 und Herbert Kitschelt unterscheidet innerhalb der neuen radikalen Rechten zwischen rechtsautoritären und populistisch-antietatistischen Parteien. 5 Cas Mudde trennte diesbezüglich ursprünglich zwischen ethnozentristischen und nationalistischen Parteien, 6 unterscheidet neuerdings aber zwischen einer konsequent antidemokratischen extremistischen Rechten und einer nominell demokratischen, aber populistischen radikalen Rechten. 7
Ich habe folgende drei Varianten vorgeschlagen: 1) gemäßigt nationalistisch und fremdenfeindlich, eher systemkonform; 2) nationalistisch und neorassistisch, eher systemkritisch; 3) (neo-) faschistisch und (neo-) rassistisch, eher systemfeindlich. 8 Diese "Subtypen" dienen "der Analyse und Beurteilung der wirklichen Parteien", 9 vor allem auch im Ländervergleich und im Vergleich der historischen Epochen. Betrachtet man die kommunistischen Parteien Westeuropas, dann offenbart sich ebenfalls eine enorme Vielfalt von Subtypen, die von orthodoxen bis zu reformkommunistischen Familienmitgliedern reicht und die zudem durch einen teilweise beträchtlichen Struktur- und Funktionswandel gekennzeichnet sind. 10
Die Bildung von Parteitypen orientiert sich vor allem an den Zielen der Parteien, an ihrer sozialen Basis und an ihrer Binnenstruktur. Hinzu treten oft auch die Stellung zur herrschenden Ordnung, die Entwicklung und die Größe der Parteien. 11
Maurice Duverger unterscheidet grundsätzlich zwischen der Rahmenpartei (i.e. Honoratiorenpartei), der Massenpartei und der Elitepartei. Unter binnenstrukturellen Gesichtspunkten hebt er vier Typen hervor: die Komitee-, die Ortsgruppen-, die Zellen- und die Milizpartei. 12 Für Max Beloff sind folgende Typen besonders wichtig: System erhaltende demokratische Wettbewerbsparteien, revolutionäre, System verändernde Parteien, als Parteien getarnte Pressure-Groups ("Quasiparteien") und Pseudoparteien ("Deckmantel für eng begrenzte Personengruppen und Cliquen"). 13 Bei Bodo Zeuner finden sich folgende Typen: Honoratiorenpartei, demokratische Massenpartei, kommunistische Kaderpartei, faschistische Führerpartei, moderne Mehrzweckpartei. 14 Sigmund Neumann nennt zwei Haupttypen: die (liberale) Repräsentationspartei (auch: Persönlichkeits- und Honoratiorenpartei) und die Integrationspartei, wobei er diese in zwei Untertypen aufteilt: die demokratische Integrationspartei und die absolutistische Integrationspartei. 15
Otto Kirchheimer übernimmt im Prinzip die Typologie von Neumann, ergänzt sie aber um den Typ der Allerwelts- bzw. Volkspartei: individuelle Repräsentationspartei (auch: Honoratiorenpartei); demokratische Integrationspartei auf Massenbasis (auch: demokratische Massenintegrationspartei), auf Klassenbasis (auch: Klassenpartei) oder auf konfessioneller Basis (auch: Konfessionspartei); prinzipielle Oppositionspartei (auch: totalitäre Partei); Allerweltspartei (auch: Volkspartei). 16 Richard Katz und Peter Mair führen die Typologie von Kirchheimer fort, indem sie sie um einen weiteren Typ ergänzen: die Kartellpartei. 17
Besonders gebräuchlich ist die Gruppierung von Parteien nach ihrer ideologisch-programmatischen Ausrichtung. Klaus von Beyme nennt folgende Typen: 18 liberale und radikale Parteien; konservative Parteien; sozialistische und sozialdemokratische Parteien; christdemokratische Parteien; kommunistische Parteien; Bauernparteien; regionale und ethnische Parteien; rechtsextremistische Parteien; ökologische Parteien. 19Von Beyme 20und darauf aufbauend Peter Lösche 21 haben dieses Muster zu einem Modell der Entstehung von Parteien verarbeitet, das weitere Spezifika der Parteifamilien verdeutlicht: Liberalismus gegen das alte Regime des Absolutismus und Feudalismus; Konservatismus gegen den politisch sich konstituierenden Liberalismus; Arbeiterparteien gegen das Kapital und das bürgerliche System; Agrarparteien gegen den Industrialismus; regionale Parteien gegen den Zentralismus und konkret gegen die Metropole; christliche Parteien gegen die zunehmende Verweltlichung und gegen die Trennung von Staat und Kirche; kommunistische Parteien gegen den "Sozialdemokratismus"; faschistische Parteien gegen die politische Demokratie; (rechtsextremistische bzw. rechtspopulistische Parteien) gegen das bürokratisch-wohlfahrtsstaatliche System (sowie gegen Immigration und Globalisierung); ökologische Parteien gegen die Wachstumsgesellschaft. 22
Auffällig ist, dass auch die Autoren, die System verändernde Parteien, absolutistische Integrationsparteien, prinzipielle Oppositionsparteien oder auch totalitäre Parteien erwähnen, zumeist sogleich zwischen sozialistischen, kommunistischen und faschistischen unterscheiden und sich kaum mit den gemeinsamen Merkmalen derartiger Parteien befassen. 23
In der Parteienforschung besteht Einvernehmen darüber, dass ein Zusammenhang zwischen Parteitypen und Parteiensystemtypen besteht und dass Parteiensystemtypen mit Typen politischer Systeme korrespondieren.
Die Typologie von Joseph LaPalombara und Myron Weiner umfasst beispielsweise Nichtparteiensysteme, kompetitive und nicht-kompetitive Systeme. Kompetitive Systeme werden nach der Machtverteilung (hegemonial - wechselnd) und nach der Gesinnung (ideologisch - pragmatisch) aufgeschlüsselt. Nicht-kompetitive Systeme unterteilen die Autoren in pluralistische, autoritäre und totalitäre Systeme. 24 Es besteht also ein qualitativer Unterschied, ob kommunistische oder faschistische Parteien in Wettbewerbssystemen oder in Einparteienstaaten agieren. Bei der NSDAP ist mithin die Phase vor 1933 von der nach 1933 zu unterschieden, sie hat damals einen Typenwechsel (und übrigens auch einen Strukturwandel) vollzogen. Dasselbe gilt für die KPdSU und die daraus 1990 entstandene Kommunistische Partei der Russländischen Föderation (KPRF) oder für die SED und ihre Nachfolgeorganisation PDS. Daher ist es sinnvoll, zwischen Staatsparteien einerseits und prinzipiellen Oppositionsparteien (Kirchheimer) bzw. teiloppositionellen Parteien 25 andererseits zu unterscheiden. Nach Manfred Hättich existieren Staatsparteien in totalitären Diktaturen, wo sie als Staatsorgane oder wenigstens doch als Herrschaftsinstrumente fungieren. 26 Parteianalyse ist hier eng mit Herrschaftsanalyse verzahnt. Daher überschreibt Juan J. Linz sein Kapitel über totalitäre Parteien auch mit "Die Partei in einem totalitären System". 27 Er befasst sich dort ausführlich mit den strukturellen und funktionalen Gemeinsamkeiten von totalitären Parteien, arbeitet aber auch ideologisch-politische und organisatorische Unterschiede zwischen kommunistischen und faschistischen Parteien heraus. 28
Die moderne, international vergleichende Parteien(system)forschung beschränkt sich nicht auf kommunistische und faschistische Organisationen, sondern berücksichtigt auch die Parteien in der "Dritten Welt". Jenseits der in modernen, "westlichen" Demokratien vorherrschenden Parteitypen eröffnet sich so ein breites Spektrum weiterer Parteitypen in nicht liberal-demokratischen Regimen, die keineswegs durchgängig als totalitär zu bezeichnen sind. Alan Ware listet allein sieben besonders wichtige Regimetypen in der "non-liberal-democratic world" auf, die hier aus Platzgründen nicht wiedergegeben werden können. 29
Entscheidend ist, dass (wie bei LaPalombara/Weiner oder Linz) zwischen autoritären und totalitären Regimen mit einer einzigen Partei oder mit Mehrparteiensystemen unterschieden wird. Nicht-kompetitive Systeme lassen sich nach Giovanni Sartori wiederum nach Einparteienstaaten und nach Regimen unterteilen, die durch eine hegemoniale Partei geprägt sind, neben der aber "'second class` minor parties" bestehen, wie beispielsweise in der DDR. Die Alleinherrschaft einer Partei könne sich totalitär, autoritär oder pragmatisch (z.B. in Portugal bis 1974) vollziehen. Auch hegemoniale Parteien könnten eher ideologisch (wie beispielsweise die SED) oder eher pragmatisch (wie die Partei der Institutionalisierten Revolution/PRI in Mexiko) ausgerichtet sein. 30
Da bislang eher der typologischen Differenzierung das Wort geredet wurde, soll nun der Frage nachgegangen werden, ob sich ein Megatyp "extremistische Parteien" systematisch begründen lässt und als nützlich erweist. Was spricht dafür, extrem rechte, extrem linke und religiös-fundamentalistische Parteien unabhängig von ihrer Größe und Binnenstruktur, unabhängig von ihrer Machtposition und Wettbewerbssituation und unabhängig von ihrer ideologisch-programmatischen und politisch-strategischen Ausrichtung in einer Familie zu vereinen?
Es ist bemerkenswert, dass sich die Vertreter des Extremismuskonzepts dieser Frage nicht stellen. Sie belassen es zumeist mit dem Hinweis, dass die Gemeinsamkeit in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaats besteht. In der kompakten Darstellung des politischen Extremismus von Steffen Kailitz, die sich ausführlich mit politischen Parteien befasst, wird als gemeinsames Anliegen "die Errichtung und Bewahrung einer Diktatur" 31 benannt. Unter Bezugnahme auf Juan J. Linz zeichnet der Verfasser ein Kontinuum von Grundformen politischer Herrschaft, das von Demokratien über autoritäre Diktaturen bis hin zu totalitären Diktaturen reicht. Das typenbildende Merkmal ist also - nicht unzulässig, aber auch nicht sonderlich originell - Herrschaft. Kailitz bleibt - wie die anderen Vertreter des Extremismuskonzepts - die Antwort auf die Frage schuldig, worin der analytische Nutzen eines Parteityps besteht, der NSDAP, SED, PDS bzw. "Die Linke", NPD etc. in einen Topf wirft, und warum nicht entsprechend der gängigen Typologien der Parteienforschung verfahren wird, zumal Kailitz selbst die rechtsextremistischen und die linksextremistischen Parteien der Bundesrepublik in gesonderten Kapiteln abhandelt.
Die Orientierung auf den Typ "extremistische Parteien" kann sogar zu unzulässigen Gleichsetzungen führen. Nur ein Beispiel: "Dem Untergang der DDR folgte nicht der Untergang der Staatspartei SED." 32 Diese Aussage (Kontinuitätsthese) übersieht den qualitativen Unterschied zwischen Staatsparteien in nicht-kompetitiven Systemen und politischen Parteien in Wettbewerbssystemen. Die PDS war zwar juristisch die Nachfolgeorganisation der SED, parteiensoziologisch gesehen fand 1989/90 jedoch ein typologischer (binnenstruktureller und programmatischer) Wandel von der SED zur PDS statt. Dies gilt unabhängig davon, ob man die PDS als demokratische oder als antidemokratische Partei einstuft.
Überhaupt leistet das Extremismuskonzept keinen Beitrag zur Klärung der Frage, ob es sich bei den "Republikanern" um eine rechtsextremistische oder um eine rechtsradikale, 33 ob es sich bei der PDS/"Linken" um eine linksextremistische oder um eine linksradikale Partei handelt. Wenn Extremismus als ein besonders charakteristisches Merkmal einer Gruppe von Parteien angesehen wird, würde man sich gerade davon handfeste Kriterien für die Unterscheidung von demokratischen und semi-, un- oder antidemokratischen Parteien erwarten. Tatsächlich ist das typenbildende Merkmal aber so weich, dass die Tür für subjektive Werturteile weit offen steht.
Möglicherweise besteht gerade darin der eigentliche Gebrauchswert des Extremismuskonzepts. Jedenfalls macht es aus der Perspektive der Parteienforschung wenig Sinn, Parteien demselben Typ zuzuordnen, die sich in den meisten Merkmalen deutlich voneinander unterscheiden.
1 Elmar
Wiesendahl, Parteientypologie, in: Dieter Nohlen (Hrsg.), Pipers
Wörterbuch zur Politik, Bd. 1: Politikwissenschaft, hrsg. v.
Dieter Nohlen/Rainer-Olaf Schultze, Neuausgabe, München 1989,
S. 675.
2 Walter Schlangen,
Enzyklopädisches Stichwort: Politische Parteien - Geschichte
und Theorie, in: ders. (Hrsg.), Die deutschen Parteien im
Überblick, Königstein 1979, S. 17f.
3 Vgl. Piero Ignazi, Extreme Right
Parties in Western Europe, Oxford 2003, S. 33f.
4 Vgl. Michael Minkenberg, Die neue
radikale Rechte im Vergleich. USA-Frankreich-Deutschland, Opladen
1998.
5 Vgl. Herbert Kitschelt, The Radical
Right in Western Europe. A Comparative Analysis, Ann Arbor 1995, S.
19ff.
6 Vgl. Cas Mudde, The Ideology of the
Extreme Right, Manchester-New York 2000, S. 180ff.
7 Vgl. ders., Populist Radical Right
Parties in Europe, Cambridge 2007, S. 11ff.
8 Vgl. Richard Stöss, Rechtsextreme
Parteien in Westeuropa, in: Oskar Niedermayer/Richard
Stöss/Melanie Haas (Hrsg.), Die Parteiensysteme Westeuropas,
Wiesbaden 2006, S. 527.
9 Manfred Hättich, Zur Typologie
politischer Parteien, in: Gilbert Ziebura (Hrsg.), Beiträge
zur allgemeinen Parteienlehre. Zur Theorie, Typologie und
Vergleichung politischer Parteien, Darmstadt 1969, S. 376.
10 Vgl. z.B. Dieter Oberndörfer
(Hrsg.), Sozialistische und kommunistische Parteien in Westeuropa.
Bd. 1: Südländer, Opladen 1978; Hans
Rühle/Hans-Joachim Veen (Hrsg.), Sozialistische und
kommunistische Parteien in Westeuropa. Bd. 2: Nordländer,
Opladen 1979.
11 Die Unterscheidung zwischen
Kleinparteien, Großparteien und "dritten" Parteien ist in der
Forschung gang und gäbe. Die Kleinparteienforschung hat sich
als fester Bestandteil der Parteienforschung etabliert. Vgl. z.B.
Dirk van den Boom, Politik diesseits der Macht? Zu Einfluss,
Funktion und Stellung von Kleinparteien im politischen System der
Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1999; Andreas Schulze,
Kleinparteien in Deutschland. Aufstieg und Fall nicht-etablierter
politischer Vereinigungen, Wiesbaden 2004.
12 Vgl. Maurice Duverger, Die
politischen Parteien (1951), hrsg. u. übers. v. Siegfried
Landshut, Tübingen 1959.
13 Max Beloff, Typologie der
politischen Parteien, in: Außenpolitik, 10 (1959) 8, S. 485 -
491.
14 Vgl. Bodo Zeuner, Innerparteiliche
Demokratie, Neuaufl., Berlin 1970, S. 22ff.
15 Vgl. Sigmund Neumann, Die deutschen
Parteien. Wesen und Wandel nach dem Kriege, Berlin 1932, S.
108ff.
16 Vgl. Otto Kirchheimer, Der Wandel
des westeuropäischen Parteiensystems, in: Politische
Vierteljahresschrift, 6 (1965) 1, S. 20 - 41.
17 Vgl. Richard Katz/Peter Mair,
Changing Models of Party Organization and Party Democracy. The
Emergence of the Cartel Party, in: Party Politics, 1 (1995) 1, S.
18. Parallel dazu findet der Begriff "professionalisierte
Wählerpartei" Verwendung: Angelo Panebianco, Political
Parties: Organization and Power, Cambridge 1988; Klaus von Beyme,
Parteien im Wandel. Von den Volksparteien zu den
professionalisierten Wählerparteien, Wiesbaden 2000.
18 Vgl. Klaus von Beyme, Parteien in
westlichen Demokratien, München 1984, S. 43ff.
19 Lucardie nennt noch zwei weitere
Typen: anarchistische und feministische Parteien. Siehe Paul
Lucardie, Zur Typologie der politischen Parteien, in: Frank
Decker/Viola Neu (Hrsg.), Handbuch der deutschen Parteien,
Wiesbaden 2007, S. 63ff.
20 Vgl. K. v. Beyme (Anm. 18), S. 36f.;
ders. (Anm. 17), S. 70f.
21 Vgl. Peter Lösche, Kleine
Geschichte der deutschen Parteien, Stuttgart u.a. 1994(2), S.
23.
22 Klammerergänzungen durch den
Verfasser.
23 Kirchheimer (Anm. 16, S. 26)
beschränkt sich auf den Hinweis, dass die prinzipiellen
Oppositionsparteien "die Massen an sich binden, um sie gegen die
bestehende Ordnung auszuspielen".
24 Vgl. Joseph LaPalombara/Myron
Weiner, The Origin and Development of Political Parties, in: dies.
(Hrsg.), Political Parties and Political Development, Princeton
1966, S. 22ff., S. 33ff.
25 Vgl. Richard Stöss, Einleitung:
Struktur und Entwicklung des Parteiensystems der Bundesrepublik -
Eine Theorie, in: ders. (Hrsg.), Parteien-Handbuch. Die Parteien
der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1980, Opladen 1983, S.
164.
26 Vgl. M. Hättich (Anm. 9), S.
379, S. 386, S. 390.
27 Juan J. Linz, Totalitäre und
autoritäre Regime (1975), hrsg. v. Raimund Krämer, Berlin
2000, S. 37.
28 Vgl. ebd., S. 60ff.
29 Vgl. Alan Ware, Political Parties
and Party Systems, Oxford-New York 1996, S. 126.
30 Vgl. Giovanni Sartori, Parties and
Party Systems: A Framework for Analysis, Bd. 1, Cambridge 1976, S.
273ff.
31 Steffen Kailitz, Politischer
Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2004, S.
16.
32 Ebd., S. 72.
33 Radikale Parteien sind zwar an den
Rändern des politischen Spektrums angesiedelt, zählen
aber noch zum verfassungskonformen Bereich.