Jugendliche
Bundesrat fordert spezielle Integrationskurse
Die Bilanz ist mittlerweile hinlänglich bekannt und sie sieht nicht gut aus: Der Bildungsgrad von Schülern mit Migrationshintergrund liegt sowohl im schulischen als auch im beruflichen Bereich im Durchschnitt weit unter dem Niveau Gleichaltriger ohne Migrationshintergrund. So besuchen 44 Prozent der ausländischen, aber nur 19 Prozent der deutschen Jugendlichen eine Hauptschule. Der Anteil ausländischer Schüler, die die Hauptschule ohne Abschluss verlassen, betrug im Jahr 2006 bundesweit 16,8 Prozent.
Auf diese Lage reagiert der Bundesrat nun mit einem Gesetzentwurf ( 16/11386). Darin fordert er die Einrichtung spezieller Integrationskurse für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Diese sollen Schülern angeboten werden, die sich in der letzten Klasse der Haupt-, Real- oder Förderschule befinden. Ziel soll es sein, neben dem Schulabschluss durch berufsbezogene Sprachförderung und Informationsbausteine die Ausbildungsfähigkeit dieser Jugendlichen zu verbessern. Zur Begründung weist der Bundesrat auf die überdurchschnittlich großen Probleme Jugendlicher hin, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die deshalb mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu kämpfen hätten. Eine gezielte und frühzeitige Beratung und Förderung dieser Jugendlichen könne einen wesentlichen Beitrag zu einem erfolgreichen Übergang von der Schule in die Ausbildung leisten, schreibt die Länderkammer. Mit ihrem Gesetzentwurf soll durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung die Einrichtung solcher Kurse ermöglicht werden.
Eine Änderung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen könne aus Sicht der Bundesregierung dagegen kein geeignetes Mittel sein, um dieses Ziel zu erreichen. In ihrer Stellungnahme zur Initiative des Bundesrates betont die Regierung, Integrationskurse seien dazu da, die Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration zu unterstützen. Bei der Idee des Bundesrates handele es sich jedoch um eine schulische Maßnahme, die durch die für das allgemein bildende Schulwesen verantwortlichen Bundesländer im Rahmen ihrer Kulturhoheit selbst umzusetzen seien.
Dass es sich hierbei um eine Landeskompetenz handele, werde auch im Beitrag der Länder zum Nationalen Integrationsplan deutlich, schreibt die Regierung weiter. Dort hätten die Länder sich auf die Selbstverpflichtung verständigt, alle Kinder mit Defiziten in der deutschen Sprache besonders zu fördern.