ILLEGALE BESCHÄFTIGUNG
Brüssel will die Schwarzarbeit effektiver
bekämpfen. Dabei setzt die EU auf
schärfere Sanktionen gegen Arbeitgeber. Nicht alle finden das den richtigen Weg
Sie kamen am frühen Morgen: Zollbeamte der Finanzkontrolle "Schwarzarbeit" überprüften im Sommer 2008 eine Großbaustelle am Nürburgring. Neben 166 Arbeitnehmern wurden auch 27 Firmen wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontrolliert. Ein Routinefall. Allein 2007 wurden vom Zoll mehr als 477.000 Personen überprüft.
Auch wenn die Statistik dabei nicht verzeichnet, wie viele von ihnen aus sogenannten Drittstaaten kommen und illegal beschäftigt sind, kennt sie jeder: Menschen aus aller Welt, die ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung auf Großbaustellen, landwirtschaftlichen Betrieben oder in den Küchen von Hotels und Restaurants arbeiten. Ihre Zahl wird europaweit derzeit auf 4,5 bis 8 Millionen geschätzt. Viele von ihnen würden unter "sklavenähnlichen Bedingungen" arbeiten, kritisierte die Europäische Kommission schon 2007. Brüssel hat jetzt nicht nur den "Schwarzarbeitern", sondern auch den "Schwarzarbeitgebern" den Kampf angesagt. Nach fast zweijährigen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten wurde in Brüssel die sogenannte "Sanktionsrichtlinie" vorgelegt. Sie soll am 3. Februar zum ersten Mal im Europaparlament debattiert werden.
Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass Arbeitgeber, die sogenannte Drittstaatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel beschäftigen, künftig in ganz Europa nach einheitlichen Kriterien "sanktioniert" werden sollen. Zusammen mit den verschärften Maßnahmen gegen Arbeitgeber sollen illegal Beschäftigen aber auch mehr Rechte eingeräumt werden. Die Richtlinie ist Teil eines Maßnahmenpakets mit dem die EU-Kommission vor allem ein Ziel erreichen möchte: illegale Einwanderung nach Europa begrenzen und legale Einwanderung unterstützen. "Wir müssen uns unbedingt darüber im Klaren sein, dass einer der wichtigsten Anreize für illegale Zuwanderer die Tatsache ist, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit bei uns Arbeit finden", erklärte der frühere EU-Justizkommissar Franco Frattini als er die Richtlinie im Mai 2007 auf den Weg brachte.
Wenige Monate zuvor, auf dem EU-Gipfel im Dezember 2006, hatten die Staats- und Regierungschefs ein Gesamtkonzept für die Migrationspolitik der Union gefordert. 2008 wurde daraufhin der Migrationspakt geschlossen. Er versucht, den "politischen Spagat", einen ausgewogenen Ansatz für eine gemeinsame Migrations- und Asylpolitik in Europa zu entwickeln.
Da die Einwanderungs- und Beschäftigungspolitik bislang weitgehend nationalstaatlich geregelt ist, wurde zwischen den Mitgliedstaaten über die Sanktionsrichtlinie hart verhandelt. In Deutschland ist ein Großteil der darin enthaltenen Maßnahmen bereits gesetzlich geregelt. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gingen einige Vorschläge wie etwa 10 Prozent der Unternehmen regelmäßig zu kontrollieren, daher auch zu weit.
Zum Ende der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Dezember 2008 konnte auf starken Druck der Franzosen in letzter Minute eine Einigung erzielt werden. Der Kompromissvorschlag, der im Zuge des Mitentscheidungsverfahrens schon im Vorfeld zwischen Rat, EP und der Kommission erarbeitet worden war, wurde am 21. Januar mit großer Mehrheit im Innenausschuss angenommen. Nach dem Entwurf, den der Berichterstatter Claudio Fava (PSE) dort vorstellte, können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen haftbar gemacht werden, die illegale Einwanderer für sich arbeiten lassen. Dabei muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Person, die er einstellen will, wirklich im Besitz der notwendigen Papiere ist. Prüft er nicht, drohen ihm saftige Strafen. Neben Geldbußen kann er beispielsweise zur Nachzahlung ausstehender Löhne und Steuern, die er sonst bezahlt hätte, herangezogen werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, soll bis zu fünf Jahre von öffentlichen Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden können. Auch Subventionen wie EU-Finanzhilfen könnten ihm gestrichen werden.
Problematisch ist dabei, dass gerade im Baubereich oftmals mit Subunternehmern gearbeitet wird. Für Unmut sorgt bei den Arbeitgebern die sogenannte Generalunternehmerhaftung: Kann ein Unternehmer eine Geldbuße nicht zahlen, soll auch der über ihm in der "Kette" stehende Unternehmer haftbar gemacht werden können. Dies kritisieren die Arbeitgeber:"Die Einhaltung von Recht und Gesetz ist eine originäre Aufgabe des Staates. Er kann nicht auf Unternehmen abschieben, diese Kontrolle gegenüber Dritten für ihn zu übernehmen", sagt Peter Clever vom Arbeitgeberverband Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA). Auch generell sieht es der Verband kritisch, dass mit der Richtlinie Schwarzarbeit bekämpft werden kann: "Man bekämpft die Symptome, ohne an die entscheidenden Ursachen heranzugehen." Menschenrechtsverbände äußerten sich im Vorfeld positiv darüber, dass die Richtlinie illegalen Arbeitern das Recht gebe, ausstehende Löhne einzufordern oder mit Hilfe Dritter wie beispielsweise Gewerkschaften gegen die Arbeitnehmer zu klagen. Dennoch bemängeln sie, dass die Richtlinie - trotz des Bemühens, mehr Menschen aus Drittstaaten auf dem Arbeitmarkt zu integrieren - insgesamt doch eher zu "einer Stigmatisierung als zu einer Integration der Arbeitnehmer führe".