Der Status von Privatschulen bleibt unverändert. Anträge der Linksfraktion ( 16/5139) und der FDP ( 16/6793) wurden am 30. Januar vom Bundestag abgelehnt. Auch ein Gesetzentwurf der Liberalen ( 16/10235) fand keine Mehrheit.
Nach dem Willen der FDP sollte die Bundesregierung im Rahmen der Bildungsforschung zukünftig das System der freien Schulen bei Forschungsvorhaben berücksichtigen und empirische Untersuchungen anstellen, um die Leistungsfähigkeit der Systeme von staatlichen und freien Schulen vergleichen zu können. Bereits durchgeführte Studien hätten belegt, dass freie Schulen im Durchschnitt einen höheren Bildungserfolg bei Kindern und Jugendlichen erzielten und diese besser förderten, hieß es zur Begründung. Außerdem steige die Nachfrage nach Plätzen an freien Schulen.
Der in diesem Zusammenhang vorgelegte Gesetzentwurf der FDP sah eine Änderung des Artikels 7 des Grundgesetzes, der das Schulwesen regelt, vor. Absatz 5 des Artikels erschwert nach Ansicht der FDP die Gründung von privaten Schulen oder verhindert gar eine Neugründung und sollte daher aufgehoben werden.
Unterdessen kritisierte Die Linke, dass das deutsche Bildungssystem soziale Ungleichheiten verschärfe und Bildungserfolg mit der sozialen Herkunft der Schüler zusammenhänge. Sie forderte daher in ihrem Antrag die Regierung unter anderem dazu auf, auf die Länder einzuwirken, dass diese die Aufhebung der Lernmittelfreiheit zurücknehmen. Auch nach dem Willen der Linksfraktion sollte der Artikel 7 des Grundgesetzes geändert werden. Allerdings verlangten die Abgeordneten, dass kommerzielle Schulträger, die vor allem das Ziel hätten, durch den Privatschulbetrieb Gewinne zu erzielen, von der Genehmigung einer Schulgründung ausgenommen werden.