Die Gesetzesnovelle ( 16/10996) zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), genannt Meister-Bafög, wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 26. Januar wies Carla-Maria Cremer von der Kultusministerkonferenz darauf hin, dass die Veränderungen am Gesetz "mehr Menschen den Zugang zu einer gesicherteren Förderung ermöglichen" würden.
Helga Kirchner vom Amt für Ausbildungsförderung München nannte es einen Fortschritt, dass zukünftig nicht ausschließlich die erste Fortbildung gefördert werden soll. Auch derjenige, der bereits eine Aufstiegsfortbildung absolviert und selber finanziert hat, verwirke damit nicht mehr automatisch den Anspruch einer Förderung durch den Staat. Die Ausweitung des Anwendungsbereiches des AFBG auf Erzieher, Altenpfleger sowie für Ausländer mit dauerhaftem Bleiberecht sei ebenfalls eine wichtige Verbesserung.
Hermann Nehls vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes forderte darüber hinaus, die Fortbildungsförderung nicht an den Aufenthaltsstatus zu koppeln. "1,8 Millionen Migrantinnen und Migranten, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, fallen damit automatisch aus der Förderung heraus", kritisierte Nehls die derzeitige Regelung.
Einig waren sich die Experten, dass der Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AFBG eine Förderungslücke zwischen dem Ende der Fortbildungsmaßnahme und den abzulegenden Prüfungen schließe.