Für eine schnelle Unterzeichnung der Europäischen Landschaftskonvention (ELK) spricht sich die Fraktion Die Linke aus. In einem Antrag ( 16/10821) fordert sie die Regierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die ELK dient nach Ansicht der Linken zur Sicherung, Förderung und Entwicklung der Vielfalt europäischer Kulturlandschaften und liefere damit einen "wichtigen Beitrag zur Bewahrung regionaler und lokaler Identitäten in Europa". Bisher sei die Konvention bereits von 29 Ländern ratifiziert worden, allerdings noch nicht von Deutschland. Die ELK ermögliche die europaweite Einführung von qualitativ hochwertigen Standards und Instrumenten, die bislang nur in wenigen EU-Staaten zur Anwendung komme.
Über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in der Bundesrepublik im Jahr 2007 informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 16/10570). Neben einer Auflistung medizinischer Strahlenexposition und der beruflichen Strahlenexposition gibt der Bericht auch Auskunft über die Strahlenexposition von Flugpersonal. Daneben sind ein Register hochradioaktiver Strahlenquellen, eine Aufstellung über die Emissionsüberwachung von Kernkraftwerken und ein Bericht über die Folgen des Tschernobyl-Unglücks enthalten. Der Bericht geht auf das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) von 1986 zurück. Danach müssen Bundestag und Bundesrat einmal jährlich einen Bericht über die Radioaktivität in der Umwelt erhalten.
Unternehmen, die flächendeckend und zu einem erschwinglichen Preis Post-Universaldienstleistungen erbringen, können von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ( 16/11340) vor, der vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Damit soll die bislang nur für die Deutsche Post geltende Steuerbefreiung an die Marktliberalisierung angepasst werden. Von der Steuer befreit werden können Leistungen, die der Grundversorgung dienen. Dabei handelt es sich unter anderem um die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm.
Die FDP-Fraktion fordert eine Verringerung der Bußgeldhöhe für das Fahren von Fahrzeugen ohne Plakette in Umweltzonen. In einem vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesenen Antrag ( 16/10313) wird die Bundesregierung aufgefordert, das Bußgeld von derzeit 40 Euro auf 20 Euro zu reduzieren. Auch soll es bei Fahrten in Umweltzonen keinen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei mehr geben. Zur Begründung schreibt die FDP-Fraktion, bei der Einfahrt in eine Umweltzone ohne Plakette handele es sich nicht um einen schweren Verkehrsverstoß, der einen Punkteeintrag rechtfertige. Diese Art Verstöße seien allenfalls mit anderen Verkehrs- oder Einfahrtsverboten zu vergleichen, die mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet würden.