Kindertagesstätten sollen künftig auch in reinen Wohngebieten errichtet werden dürfen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/11665). Danach sollen die Kindertagesstätten in Wohngebieten gebaut werden dürfen, wenn sie der Betreuung der in diesen Gebieten lebenden Kinder dienen. Die Zumutbarkeitskriterien für die Genehmigung von Kindertagesstätten seien neu zu regeln. "Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinderlärm nicht in gleicher Weise behandelt werden kann wie Gewerbelärm, sondern zur freien Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit gehört", schreibt die Fraktion.
Nach Angaben der FDP-Fraktion gibt es mehrere Gerichtsurteile bis zur Ebene der Oberverwaltungsgerichte, nach denen Kindertagesstätten wegen zu hoher Lärmbelastung in reinen Wohngebieten nicht zulässig sind. Andere Gerichte, darunter die Oberverwaltungsgerichte Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, hatten dagegen entschieden, dass Kinderlärm eine typische Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens und in höherem Maße zumutbar sei. Angesichts des erklärten Ziels der Bundesregierung, bis 2013 bundesweit für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege zu schaffen, müssten die Regelungen des Baurechts den politischen Zielen Rechnung tragen. Die Bedürfnisse von Familien und Alleinerziehenden erforderten Betreuungsangebote in der unmittelbaren Umgebung. Wie die FDP-Fraktion weiter schreibt, liege die Besuchsquote von Kindern in Tageseinrichtungen derzeit bei 15,6 Prozent. Die Bundesregierung hat vier Milliarden Euro bereitgestellt und beteiligt sich damit an den Gesamtkosten des Ausbaus von Tagesstätten, die nis 2013 auf zwölf Milliarden Euro beziffert werden.