Das auf dem Grundgesetz basierende parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland hat sich bewährt und muss dennoch erweitert und ergänzt werden.
Obwohl das Grundgesetz nie in einem Volksentscheid angenommen wurde, handelt es sich um eine zivilisatorische Errungenschaft.
Mit der Wiedervereinigung hätte 1990 die Chance für eine neue Verfassung bestanden, in denen auch die Erfahrungen aus der DDR hätten Eingang finden können. Doch diese Chance wurde durch die Arroganz der Herrschenden verspielt. Die parlamentarische Demokratie muss aber dringend weiterentwickelt werden. Im Grundgesetz muss das Sozialstaatsprinzip präzisiert werden.
Das Prinzip der repräsentativen Demokratie sollte durch die Möglichkeiten der direkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erweitert und ergänzt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten bei der Bundestagswahl auf der von ihnen gewählten Liste einer Partei bis zu drei Kandidatinnen und Kandidaten ankreuzen dürfen, um zu entscheiden, welche Personen über die Liste ins Parlament einziehen. Darüber hinaus sollte der Souverän durch die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden gestärkt werden. Das wäre zugleich ein wichtiger Beitrag gegen die zunehmende Politik-, Parteien- und letztlich auch Demokratieverdrossenheit.