Vor 30 Jahren fand die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament statt. Seither hat sich die Anzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf 27 verdreifacht und die der Wahlberechtigten auf etwa 378 Millionen mehr als verdoppelt. Nur in Indien können mehr Menschen in allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahlen über ihr Parlament abstimmen. 1957 wurde im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Schaffung eines einheitlichen Wahlverfahrens als Ziel formuliert. Bis heute entscheiden die Mitgliedsländer über das Wahlsystem jedoch weitgehend selbst, weshalb es auch bei den 7. Europawahlen kein einheitliches Wahlsystem gibt.
Das Europäische Parlament hat seine Kompetenzen in den vergangenen Jahren sukzessive ausbauen können. So kann auf europäischer Ebene fast kein Gesetz mehr ohne seine Zustimmung erlassen werden, es verfügt über das Budgetrecht und kann die Europäische Kommission durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Dieser erheblich gewachsene Einfluss hat sich jedoch bisher nicht positiv auf die Wahlbeteilung ausgewirkt: Bei den vergangenen beiden Wahlen zum Europaparlament gab nicht einmal die Hälfte der Wahlberechtigten ihre Stimme ab.
Als einer der Gründe für die Wahlabstinenz wird immer wieder das "Demokratiedefizit" der EU genannt. Um dieses zu beheben, fordern einige die Einführung von Volksabstimmungen auf EU-Ebene, andere plädieren stattdessen für eine weitere Stärkung des Europäischen Parlaments. Die EU versucht dem Vorwurf mit dem Vertrag von Lissabon zu begegnen, dem Anfang Mai nach einigem Hin und Her auch das Oberhaus des tschechischen Parlaments zugestimmt hat. Nachdem nun 26 EU-Mitgliedsländer den Reformvertrag gemäß ihrer verfassungsrechtlichen Bestimmungen gebilligt haben, liegt es an den Iren, diesen - anders als im vergangenen Jahr - doch noch zu akzeptieren. Die dramatische Krise der Weltwirtschaft könnte den Lissabon-Befürwortern in die Hände spielen. In solchen Zeiten steht man besser nicht alleine da.