Forderungen, den Arbeitsmarkt zu deregulieren und flexible Beschäftigungsformen zu fördern, gehören seit Jahren zu den Kernpunkten in der beschäftigungspolitischen Debatte. 1 Unter Ökonomen dominiert die Auffassung, die andauernde Massenarbeitslosigkeit sei in erster Linie auf Inflexibilitäten des Arbeitsmarktes zurückzuführen. Diese Einschätzung fußt vor allem auf theoretischen Annahmen über die Funktionsmechanismen des Arbeitsmarktes. Den empirischen Beleg sind die Vertreter der These von dem "verkrusteten Arbeitsmarkt" aber schuldig geblieben. Im internationalen Vergleich wurde zwar gezeigt, dass der institutionell-rechtliche Rahmen des Arbeitsmarktes in Deutschland relativ stark reguliert war. Empirisch ließ sich jedoch kein kausaler Zusammenhang zur Höhe der Arbeitslosigkeit feststellen. 2
Ungeachtet dessen setzte die Politik, beginnend mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985, auf eine sukzessive Deregulierung. In zahlreichen Schritten wurde, vor allem im Rahmen der "Hartz-Gesetze" (die vier Gesetze "für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"), der Spielraum für sämtliche Dimensionen der Flexibilität erheblich ausgeweitet. 3 Das Ziel war, den Einsatz von Leiharbeit, befristeter und geringfügiger Beschäftigung sowie von Teilzeitarbeit zu steigern. Das ist gelungen. Die Expansion dieser Beschäftigungsformen wirft jedoch neue Probleme auf, die sich nun in Form erhöhter Prekaritätsrisiken niederschlagen.
Diesen Aspekten gilt der vorliegende Beitrag. Er beginnt, atypische und Normalarbeitsverhältnisse begrifflich voneinander abzugrenzen, skizziert anschließend Entwicklung und Ausmaß atypischer Beschäftigungsformen und vergleicht danach anhand sozialer Kriterien, wie sich atypische und Normalarbeitsverhältnisse unterscheiden. Einige Schlussfolgerungen zur besseren sozialen Absicherung atypischer Beschäftigung schließen den Beitrag ab.
Atypische Beschäftigungsverhältnisse werden in aller Regel in einer negativen Abgrenzung zum sogenannten Normalarbeitsverhältnis (NAV) 4 definiert. Es handelt sich um eine Sammelkategorie heterogener Beschäftigungsformen. Für die Funktionsweise des Arbeitsmarktes ist bedeutsam, dass atypische Beschäftigungsformen im Vergleich zum NAV das Flexibilitätspotenzial der Betriebe und teilweise auch das der Beschäftigten erweitern. Als Ausgangspunkt der weiteren Ausführungen dient das NAV, welches durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Einkommen, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, Integration in die sozialen Sicherungssysteme (vor allem Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung), Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis sowie Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Wir gebrauchen den Begriff im Folgenden ausschließlich als analytische und nicht als normative ("so sollte es eigentlich sein") Kategorie, weil die sozialen Sicherungssysteme diese Kriterien häufig als Bezugspunkte nehmen.
Atypische Beschäftigungsverhältnisse weichen in mindestens einem der genannten Kriterien vom NAV ab. Ihre Merkmale sind: 5 • Teilzeittätigkeit, bei der die regelmäßige Wochenarbeitszeit und entsprechend das Entgelt reduziert sind. • Geringfügige Beschäftigung, die eine spezifische, durch Einkommensgrenzen definierte Variante von Teilzeit darstellt; sie wurde durch die Hartz-Gesetze zu Mini- und Midi-Jobs erweitert (mit monatlichen Entgeltgrenzen von 400 bzw. 800 Euro bei Abschaffung der vorher bestehenden Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit) und pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern in Höhe von 30 Prozent, die allein der Arbeitgeber zu leisten hat. • Befristete Beschäftigung: Die Höchstdauer der Befristung wurde mehrfach bis zuletzt auf zwei Jahre ausgeweitet. • Leiharbeit, 6 deren Besonderheit in der dreiseitigen Beziehung zwischen Arbeitnehmer, Verleih- und Entleihunternehmen liegt. Dadurch fallen Arbeitsverhältnis (zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer) und Beschäftigungsverhältnis (zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer) auseinander. Im Rahmen der Hartz-Gesetze wurden die Überlassungshöchstdauer, das Synchronisationsverbot von Arbeitsvertrag und Entleihdauer sowie das Wiedereinstellungsverbot abgeschafft. Im Gegenzug wurde das equal-pay-Prinzip eingeführt, von dem im Rahmen von Tarifverträgen abgewichen werden kann. • "Neue Selbständigkeit", welche die alte freiberufliche, wie bei Anwälten oder Ärzten, ergänzen soll, wurde durch den im Rahmen der Hartz-Gesetze 2003 eingeführten Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG" bzw. "Familien-AG") gefördert. Dieser ist inzwischen mit dem ähnlichen Instrument des Überbrückungsgeldes zum Gründungszuschuss zusammengelegt worden (ab August 2006). Die Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Erwerbstätigkeit ("Scheinselbständigkeit") fällt nicht immer leicht. Die Grenzlinien zwischen beiden Beschäftigungsformen können fließend sein. Auf diese Erwerbsform wird hier nicht näher eingegangen. 7
Seit den frühen 1990er Jahren nehmen sämtliche Formen atypischer Beschäftigung zu, allerdings mit unterschiedlichem Tempo und ausgehend von unterschiedlichen Niveaus: 8 • Teilzeit stellt mit Abstand die am weitesten verbreitete Form dar (über 26 Prozent). Ihre Ausweitung über die Konjunkturzyklen hinweg hängt eng mit der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Frauen zusammen, die nach wie vor über 80 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten ausmachen. • Einer geringfügigen Beschäftigung gehen - nach einer anfänglich deutlichen Zunahme infolge der Hartz-Gesetze sowie einer anschließenden Konsolidierung auf hohem Niveau - inzwischen über 20 Prozent aller abhängig Beschäftigten nach. Zu unterscheiden ist zwischen Mini-Jobs als ausschließlich ausgeübter Tätigkeit und Mini-Jobs, die als Nebenerwerbstätigkeit, also zusätzlich zu einer nicht-geringfügigen Beschäftigung, ausgeübt werden. Die zuerst genannte, eindeutig problematischere Variante dominiert; auf sie entfallen mehr als zwei Drittel aller Minijobs. • Befristete Beschäftigungsverhältnisse haben trotz mehrfacher Deregulierungen seit Mitte der 1980er Jahre im Vergleich zu den anderen Formen nur moderat auf ca. 10 Prozent zugelegt. • Leiharbeit umfasst nach wie vor nur ein insgesamt kleines Segment des Arbeitsmarktes, ist aber seit der Reform im Zuge der Hartz-Gesetze ungewöhnlich stark expandiert (auf über zwei Prozent). Mit der derzeitigen Wirtschaftskrise hat sich die Entwicklung schlagartig umgekehrt: Dem steilen Anstieg folgt ein ebenso steiler Abschwung. 9 Diese Kurve spiegelt die extreme Konjunkturabhängigkeit der Leiharbeit wider.
Der Anteil aller atypischen Beschäftigungsverhältnisse ist, wenn man Doppelzählungen berücksichtigt, mittlerweile (2007) auf 37 Prozent aller Beschäftigten gestiegen. 10 Zu Beginn der 1990er Jahre lag der Anteil noch bei etwa 20 Prozent. Längst handelt es sich nicht mehr um ein marginales Segment, das problemlos aus der Analyse des Arbeitsmarktes ausgeblendet bleiben könnte. 11 Das NAV stellt den abnehmenden Regelfall, atypische Formen hingegen den zunehmenden Ausnahmefall dar. Die Beschäftigungsexpansion der vergangenen Jahre, insbesondere die Ausweitung geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) und der Leiharbeit, geht zu einem erheblichen Teil auf die Zunahme der atypischen Formen zurück. 12
Angesichts dieser Entwicklung beschreibt die Formel "Pluralisierung bzw. Differenzierung der Erwerbsformen" die Veränderungen im Erwerbssystem trefflicher als die häufig verwendete Begrifflichkeit einer Krise oder gar "Erosion des Normalarbeitsverhältnisses". 13 Im Rahmen des weiterhin fortschreitenden Wandels der Erwerbsformen ist - unabhängig von Konjunkturzyklen sowie der Entwicklung der Gesamtbeschäftigung - eine weitere Zunahme der atypischen Beschäftigung zu erwarten, ohne dass das NAV zum "Auslaufmodell" wird.
Die Varianten unterscheiden sich in Bezug auf die Zusammensetzung (u.a. nach Alter und Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer, Branche und Region, vor allem Ost und West). 14 Bei sämtlichen Formen - mit der einzigen Ausnahme der Leiharbeit - sind Frauen überrepräsentiert, das heißt, das Problem hat eine ausgeprägte geschlechterspezifische Dimension, die in der öffentlichen Auseinandersetzung häufig außer Acht gelassen wird. 15 Die Mehrheit der Frauen (57 Prozent) arbeitet in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Man kann von einer neuen Normalität sprechen, die zugleich eine Spaltung des Arbeitsmarktes nach Geschlecht markiert.
In der politischen wie auch in der wissenschaftlichen Diskussion wird atypische häufig mit prekärer Beschäftigung gleichgesetzt. 16 Mit dieser populären, unter anderem auf Konzepten von Pierre Bourdieu und Robert Castel entwickelten Position wird versucht, Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in breitere sozialwissenschaftliche Kontexte, das heißt Lebenszusammenhänge in der Ungleichheitsforschung, zu stellen. 17 Sie bleibt in Bezug auf unsere Fragestellung jedoch recht undifferenziert, weil sie nicht zwischen den nachstehenden objektiven Dimensionen von Prekarität unterscheidet und Kontextbedingungen nicht berücksichtigt. 18
Wir schlagen vor, folgende, vergleichsweise leicht zu operationalisierende, nicht rein subjektive Dimensionen von Prekarität zu unterscheiden, die kombiniert auftreten können: • ein die materielle Existenz sicherndes Einkommen, wie üblich definiert als mindestens zwei Drittel des Medianlohnes, wobei zwischen Individual- und Haushaltseinkommen zu unterscheiden ist; • Integration in die Systeme sozialer Sicherung; • Beschäftigungsstabilität (bezogen auf ein möglichst ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis, das sich durchaus auf verschiedene Arbeitsplätze beziehen kann;
• Beschäftigungsfähigkeit (employability).
Im Großen und Ganzen stufen die mittlerweile zahlreichen, auf unterschiedlichen Datensätzen basierenden empirischen Analysen atypische Beschäftigung als inferior gegenüber dem Normalarbeitsverhältnis ein. Sie zeigen aber, dass nicht jedes atypische Beschäftigungsverhältnis als prekär einzustufen ist. Die Prekaritätsrisiken sind jedoch, gemessen an den genannten Kriterien, deutlich höher als bei NAV, die ebenfalls nicht frei von Prekaritätsrisiken sind.
Beim Lohn schneiden alle Formen atypischer Beschäftigung schlechter ab als das NAV. Besonders krass fallen die Lohnabschläge bei geringfügig Beschäftigten aus, 19etwas moderater bei der Leiharbeit, 20aber auch befristet 21und Teilzeitbeschäftigte 22 sind, wenn man individuelle Merkmale kontrolliert, nicht den Beschäftigten mit NAV gleichgestellt. Die ausgeprägte Lohndiskriminierung der geringfügig Beschäftigten dürfte mit der indirekten Subventionierung dieser Beschäftigungsform zu tun haben. Auch bei der Beschäftigungsstabilität zeigen sich signifikante Unterschiede. Als besonders instabil im Vergleich zum NAV wird Leiharbeit eingestuft. 23 Eine größere Unsicherheit wird auch bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen diagnostiziert. 24 Für Teilzeitarbeit konnte eine gegenüber allen anderen Beschäftigungsformen höhere Beschäftigungsstabilität festgestellt werden, was darauf zurückgeführt wird, dass Teilzeitarbeit vor allem Frauen in der Familiengründungsphase den weiteren Verbleib im Erwerbsleben sichert und insofern stabilisierend wirkt. 25
Benachteiligt sind atypisch Beschäftigte außerdem beim Zugang zu betrieblich-beruflicher Weiterbildung. 26 Die Möglichkeiten, die eigene Beschäftigungsfähigkeit auf dem internen wie externen Arbeitsmarkt zu sichern, sind eingeschränkt. Das Risiko der Diskriminierung trifft Beschäftigte mit reduzierter Arbeitszeit stärker als diejenigen mit befristeten Arbeitsverträgen. Diese Diskriminierung dürfte sich kaum durch verstärkte Aktivitäten in Eigenregie ausgleichen lassen, da die skizzierten Prekaritätsrisiken kumulativ auftreten können. Aufgrund der schlechteren Entlohnung fehlen dann die finanziellen Ressourcen. Außerdem erschwert die relativ hohe Beschäftigungsinstabilität den Zugang zum Lernort Betrieb. Angesichts dieser mehrfachen Benachteiligungen droht eine Art "Teufelskreis" wiederholter, durch Arbeitslosigkeit unterbrochener Phasen atypischer Beschäftigung, der bei eingeschränkten Qualifizierungschancen nur schwer zu durchbrechen ist und langfristig erhebliche soziale Risiken für die Betroffenen birgt.
Die aufgezeigten Prekaritätsrisiken wären in dem Maße zu relativieren, wie atypische Beschäftigung als Einstieg in den Arbeitsmarkt und als nur kurzzeitige Durchgangsstation zu Normalarbeitsverhältnissen dienen würde. Aufwärtsmobilität ist jedoch nur eingeschränkt vorhanden. Bei Arbeitsplatzwechsel gelingen Übergänge aus atypischer Beschäftigung in Normalarbeitsverhältnisse deutlich schwieriger als aus unbefristeter Vollzeittätigkeit. Befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer münden nach Verlust ihres Arbeitsplatzes, wenn man den Verbleib in Arbeitslosigkeit außer Acht lässt, überproportional häufig wieder in vergleichbar unsichere Beschäftigungsformen. 27
Solche Karrieremuster atypischer Beschäftigung werfen langfristige Probleme der sozialen Sicherung auf. Sie reichen über den Arbeitsmarkt hinaus und weit hinein in die Systeme sozialer Sicherung. Diese sind in der Bundesrepublik stark erwerbszentriert beziehungsweise relativ strikt an den Kriterien des NAV (mit Beitragsfinanzierung und Äquivalenzprinzip) ausgerichtet. Die Analyse der sozialen Folgeprobleme lässt die bisherigen Grenzziehungen zwischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik obsolet erscheinen. 28Reformansätze erfordern integrative Lösungen.
Die Häufung sozialer Risiken bei atypisch Beschäftigten hat zur Folge, dass sie im Vergleich zu Beschäftigten mit NAV häufiger nur Niedriglöhne beziehen, 29 deshalb häufiger aufstockende Transferleistungen erhalten und wegen des größeren Beschäftigungsrisikos beziehungsweise wegen nur kurzer Beschäftigungsphasen häufiger nach Arbeitsplatzverlust nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. 30 Besonders krass fallen die Unterschiede zwischen Leiharbeitnehmern und Beschäftigten mit NAV aus, abgesehen von den geringfügig Beschäftigten, die nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen sind. Von den Leiharbeitnehmern bezieht etwa jeder Zweite unmittelbar nach Arbeitsplatzverlust die geringeren Leistungen des Arbeitslosengeldes II, während es bei der Referenzgruppe nur knapp jeder Siebente ist. Der Hauptgrund für diese gravierende Differenz liegt in der nicht ausreichenden Dauer der vorangegangen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 31 Hinzu kommt, dass ein Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld II voraussetzt, dass zunächst die Ersparnisse aufgebraucht werden, die über die Grenzwerte des sogenannten "Schonvermögens" hinausgehen. Unter diesen Vorzeichen sind die Beschäftigten kaum in der Lage, die ihnen abverlangte größere Eigenverantwortung bei der Alterssicherung zu tragen.
Langfristig ist vor allem die Rentenversicherung relevant. Längere Phasen einer Teilzeitbeschäftigung oder einer ausschließlich ausgeübten Tätigkeit als Minijobber führen aufgrund geringer Beiträge zu nicht ausreichenden Ansprüchen; sie erhöhen in individueller Perspektive das Risiko der Altersarmut, welches in der Bundesrepublik über Jahrzehnte als gelöst angesehen werden konnte, in Zukunft jedoch wieder an Bedeutung gewinnen wird. In kollektiver Sicht belasten sie wegen der notwendigen, aufstockenden Transferzahlungen die Träger beziehungsweise die öffentlichen Haushalte in beträchtlichem Maße und bergen das Risiko einer allmählichen Erosion der Beitragsbasis.
Die Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahrzehnte hat aus den eingangs genannten Gründen versucht, die verschiedenen Formen atypischer Beschäftigung zu fördern. Die Frage nach den positiven und negativen Auswirkungen lässt sich in Anbetracht der skizzierten Heterogenität ihrer Varianten und veränderten rechtlich-institutionellen Voraussetzungen kaum generell beantworten. Von positiven Effekten könnte gesprochen werden, wenn die Expansion atypischer Beschäftigung einen spürbaren Beitrag zum Beschäftigungsaufschwung zwischen 2005 und 2008 geleistet hätte. Hierüber gehen die Meinungen auseinander. Während zum Beispiel der Sachverständigenrat die Deregulierungen bei Leiharbeit, befristeter sowie geringfügiger Beschäftigung als wesentlichen Impulsgeber ansieht, 32 führen makroökonomisch begründete Argumente die Besserung am Arbeitsmarkt auf konjunkturelle Nachfrageimpulse zurück. 33 Den Auslöser für den Aufschwung sehen sie in dem weltweiten Investitionsboom, von dem die wettbewerbsstarke Investitionsgüterindustrie in Deutschland besonders profitiert habe. Der ersten Position mangelt es an überzeugenden empirischen Belegen. Dieses Defizit haben auch die Evaluationen der Hartz-Gesetze nur teilweise beseitigen können. Sie zeigen, dass die Reform der Leiharbeit nur in geringem Umfang die Beschäftigungsentwicklung beeinflusst hat, teilweise hat sie reguläre Beschäftigung verdrängt, teilweise zusätzliche Stellen geschaffen. Kaum anders werden die Beschäftigungseffekte der Minijobs beurteilt. Einem geringen positiven Beschäftigungs- steht ein geringer Substitutionseffekt gegenüber. 34
Kaum Zweifel bestehen an den positiven Beschäftigungswirkungen der expandierenden Teilzeitarbeit. Eine auf vereinfachenden Annahmen basierende Modellrechnung für die Jahre 1994 bis 2004 schreibt der gestiegenen Teilzeitquote einen positiven Umverteilungseffekt von 2,6 Millionen Beschäftigungsverhältnissen zu. 35 Diese Schätzungen sind statisch, beruhen auf einfachen Annahmen und blenden Effekte auf Produktivität, Arbeitskosten und Kreislaufzusammenhänge aus. Selbst wenn man auf Basis differenzierter Modellschätzungen zu geringeren Werten käme, stehen die positiven Effekte der Arbeitsumverteilung außer Frage. Hiervon gehen auch die Betriebe mit Teilzeitarbeit aus. 36 Sie sehen in der Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeit eine Möglichkeit, die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen.
Resümierend lässt sich festhalten, dass atypische Beschäftigungsformen systematisch höhere Prekaritätsrisiken als Normalarbeitsverhältnisse aufweisen. Die Beschäftigungseffekte sind nur als gering einzustufen.
Angesichts dieses Befundes stellt sich die Frage, wie atypische Beschäftigungsformen zukünftig behandelt werden sollen. Soll man weiterhin auf die Marktmechanismen vertrauen und sie sogar durch weitere Deregulierungsmaßnahmen fördern - oder sollte man sie regulieren und gestalten? Im Rahmen der zweiten Option ginge es um die Minderung, im günstigsten Fall um die Beseitigung der skizzierten sozialen Risiken durch (Re-)Regulierung. Da die Formen atypischer Beschäftigung recht heterogen sind, müssen entsprechende Strategien differenziert ansetzen. Gleichwohl versprechen bestimmte generelle Regelungen und Gestaltungsprinzipien die beschriebenen Prekaritätsrisiken zu mindern. Hierzu gehört die Verwirklichung des equal-pay-Prinzips, das den Lohnabstand zwischen atypisch und regulär Beschäftigten einebnet. Bei einem funktionierenden Marktmechanismus wäre angesichts der höheren Beschäftigungsrisiken sogar mit einer Risikoprämie zu rechnen. Generelle Ansprüche auf betrieblich-berufliche Weiterbildung würden nicht nur die individuellen Arbeitsmarktchancen fördern, sondern ebenso die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes verbessern.
Ein dritter genereller Reformpunkt betrifft die Alterssicherung. Eine nicht systemkonforme Lösung wäre die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung im Alter, die seit Langem auch unabhängig von atypischer Beschäftigung diskutiert wird. Wir plädieren für eine dreistufige Lösung aus allgemein-steuerfinanzierter Basissicherung, beitragsfinanzierten Ansprüchen aus der Erwerbstätigkeit sowie freiwilliger Zusatzversicherung, die allerdings ein entsprechendes Einkommen voraussetzt.
Einen Ansatz, der die genannten Reformpunkte konzeptionell integrieren könnte, bieten die neu aufgekommenen Überlegungen zur "Flexicurity-Strategie". Sie verlagern die Richtung der Auseinandersetzung um die Regulierung des Arbeitsmarktes. Das Konzept der Flexicurity soll die von den Unternehmen geforderte höhere Flexibilität mit den Interessen der Arbeitnehmer an mehr sozialer Sicherheit besser austarieren als dies bisher unter den Vorzeichen von ausschließlicher Flexibilisierung und Deregulierung geschehen ist. 37 Es ist der - nach der Anwendung in einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union (vor allem den Niederlanden und Dänemark) inzwischen auch von der EU-Kommission offiziell zum Teil der europäischen Beschäftigungspolitik erklärte - Versuch, eine Kombination von Flexibilität und sozialer Sicherung zu erreichen. 38
1 Vgl.
Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände, Zwanzig
Punkte Programm: Für mehr Beschäftigung, Köln 1985;
Rüdiger Soltwedel, Mehr Markt am Arbeitsmarkt - Ein
Plädoyer für weniger Arbeitsmarktpolitik,
München-Wien 1994.
2 Vgl. OECD, Employment outlook, Paris
1999 und 2004.
3 Einen Überblick liefert: Hartmut
Seifert, Was hat die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gebracht?,
in: WSI-Mitteilungen, (2006) 11, S. 601 - 608.
4 Vgl. Ulrich Mückenberger, Die
Krise des Normalarbeitsverhältnisses - hat das Arbeitsrecht
noch Zukunft?, in: Zeitschrift für Sozialreform, 31 (1985), S.
415 - 475.
5 Hier nicht einbezogen werden u.a.
Honorarkräfte bzw. Freelancer, Ein-Euro-Jobs als
Arbeitsgelegenheiten und Praktikanten.
6 Leih- und Zeitarbeit werden
begrifflich häufig synonym verwendet. Analog zum
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verwenden wir nur den Begriff
Leiharbeit.
7 Zur Einführung und als
Überblick eignet sich Berndt Keller/Hartmut Seifert (Hrsg.),
Atypische Beschäftigung. Flexibilisierung und soziale Risiken,
Berlin 2007. Vgl. auch die nach verschiedenen Kriterien gegliederte
Informations-Plattform des IAB:
http://infosys.iab.de/infoplattform.
8 Die empirischen Informationen zu
Entwicklung und Stand atypischer Beschäftigung haben sich in
den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Demgegenüber sind
theoretische Erklärungen nach wie vor selten und bleiben
unvollständig. Vgl. B. Keller/H. Seifert (Anm. 7).
9 Allein zwischen Mitte 2008 und Februar
2009 sank die Zahl der Leiharbeiter um etwa ein Drittel von 821 000
auf nur noch etwa 550 000. Vgl. Zeitarbeit gerät in arge
Nöte, in: Handelsblatt vom 6. 4. 2009, S. 3.
10 Vgl. Wolfram Brehmer/Hartmut
Seifert, Sind atypische Beschäftigungsverhältnisse
prekär? Eine empirische Analyse sozialer Risiken, in:
Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung, (2009) 4, S. 501 -
531.
11 Vgl. Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
Jahresgutachten 2008/2009. Die Finanzkrise meistern -
Wachstumskräfte stärken, Wiesbaden 2008, S. 421 -
451.
12 Vgl. Statistisches Bundesamt,
Atypische Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt,
Wiesbaden 2008.
13 Vgl. u.a. Kommission für
Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen,
Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland, Bonn
1996.
14 Vgl. Lutz Bellmann/Gabriele
Fischer/Christian Hohendanner, Betriebliche Dynamik und
Flexibilität auf dem deutschen Arbeitsmarkt, in: Joachim
Möller/Ulrich Walwei (Hrsg.), Handbuch Arbeitsmarkt 2009,
Nürnberg 2009, S. 360 - 401.
15 In Bezug auf die soziale Sicherung
im Alter ist zu unterscheiden zwischen "klassischer", abgeleiteter
und eigenständiger Sicherung. In gleichstellungspolitischer
Sicht geht es um die zuletzt genannte Variante.
16 Vgl. u.a. Klaus Dörre,
Prekäre Arbeit. Unsichere Beschäftigungsverhältnisse
und ihre sozialen Folgen, in: Arbeit, (2006) 3, S. 181 - 193.
17 Vgl. einleitend APuZ 33 - 34/2008
(Ausgabe "Abstieg - Prekarität - Ausgrenzung").
18 Eine freiwillig gewählte,
unbefristete Teilzeittätigkeit kann kurz- und mittelfristig
unproblematisch sein, wenn sie z.B. temporär die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf erleichtert, und wenn das Einkommen aus einem
Normalarbeitsverhältnis die materielle Basis sichert.
19 Vgl. Christina Anger/Jörg
Schmid, Gender Wage Gap und Familienpolitik, in: IW Trends, (2008)
2, S. 55 - 68; W. Brehmer/H. Seifert (Anm. 10).
20 Vgl. Elke Jahn/Helmut Rudolph, Auch
für Arbeitslose ein Weg mit Perspektive, in: IAB-Kurzbericht,
(2002) 20; Cordula Sczesny/Sophie Schmidt/Helen Schulte/Patrick
Dross, Zeitarbeit in Nordrhein-Westfalen. Strukturen,
Einsatzstrategien, Entgelte, Endbericht, Dortmund 2008; Michael
Kvasnicka/Axel Werwatz, Lohneffekte der Zeitarbeit, in:
Bundesarbeitsblatt, (2006) 2; Hartmut Seifert/Wolfram Brehmer,
Leiharbeit: Funktionswandel einer flexiblen
Beschäftigungsform, in: WSI-Mitteilungen, (2008) 6. S. 335 -
341.
21 Vgl. Antje Mertens/Frances
McGinnity, Einkommensverluste durch befristete Beschäftigung?
Ein Überblick über den Stand der Debatte, in: Martin
Kronauer/Gudrun Linne (Hrsg.), Flexicurity. Die Suche nach
Sicherheit in der Flexibilität, Berlin 2005, S. 169 - 182;
Johannes Giesecke/Martin Gross, Flexibilisierung durch Befristung.
Empirische Analysen zu den Folgen befristeter Beschäftigung,
in: Berndt Keller/Hartmut Seifert (Hrsg.), Atypische
Beschäftigung - Flexibilisierung und soziale Risiken, Berlin
2007, S. 83 - 106.
22 Vgl. Elke Wolf, What Hampers
Part-Time work. An Empirical Analysis of Wages, Hours Restrictions
and Employment from a Dutch-German Perspective, Mannheim
2003.
23 Vgl. Michael Kvasnicka, Does
Temporary Help Work Provide a Stepping Stone to Regular
Employment?, Cambridge, MA 2008; Karl Brenke/Werner Eichhorst,
Leiharbeit breitet sich rasant aus, in: DIW-Wochenbericht, (2008)
19; W. Brehmer/ H. Seifert (Anm. 10).
24 Vgl. Bernhard Boockmann/Tobias
Hagen, Befristete Beschäftigungsverhältnisse -
Brücken in den Arbeitsmarkt oder Instrumente der
Segmentierung?, Baden-Baden 2006; J. Giesecke/M. Gross (Anm.
21).
25 Vgl. W. Brehmer/H. Seifert (Anm.
10).
26 Vgl. Katrin Baltes/Andrea Hense,
Weiterbildung als Fahrschein aus der Zone der Prekarität?,
Berlin 2007; Eva Reinowski/Jan Sauermann, Hat die Befristung von
Arbeitsverträgen einen Einfluss auf die berufliche
Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen?, in:
Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung, (2008) 4, S. 489 -
499.
27 Vgl. J. Giesecke/M. Gross (Anm. 21).
Eine noch nicht veröffentlichte Untersuchung von Infratest und
WSI bestätigt die eingeschränkte
Aufwärtsmobilität auch für Leiharbeiter. Vgl. hierzu
auch Markus Promberger u.a., Leiharbeit im Betrieb: Strukturen,
Kontexte und Handhabung einer atypischen Beschäftigungsform.
Abschlussbericht, Nürnberg 2006.
28 Folgen für die individuelle
Lebensführung oder die Gesundheit, die ebenfalls auftreten,
bleiben hier aus Platzgründen ausgeklammert. Eine breiter
angelegte Einführung bietet Arne L. Kalleberg, Precarious
Work, Insecure Workers: Employment Relations in Transition, in:
American Sociological Review, 74 (2009), S. 1 - 22.
29 Die zunehmenden Probleme der
Vollzeitbeschäftigten mit Niedrigeinkommen können hier
nicht behandelt werden. Empirisch hierzu Thorsten Schank/Jens
Stephani/Stefan Bender, Niedriglohnbeschäftigung. Sackgasse
oder Chance zum Aufstieg?, in: IAB-Kurzbericht, (2008) 8.
30 Die nachfolgenden Daten stammen aus
der Erhebung von Infratest und WSI über
Mobilitätsprozesse am Arbeitsmarkt, die in der ersten
Jahreshälfte 2008 durchgeführt wurde.
31 Die durchschnittliche
Beschäftigungsdauer von Leiharbeitnehmern ist zu einem
großen Teil extrem kurz; 2007 endeten 57 Prozent der
Leiharbeitsverhältnisse nach maximal drei Monaten. Vgl. C.
Sczesny/S. Schmidt/H. Schulte/P. Dross (Anm. 20).
32 Vgl. Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
Jahresgutachten 2007/08, Wiesbaden 2007.
33 Vgl. Gustav Horn/Camille
Logeay/Rudolf Zwiener, Wer profitierte vom Aufschwung?, in: IMK
Report (2007) 27.
34 Vgl. Deutscher Bundestag, Bericht
2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt, Drucksache
16/3982, insb. S. 154 und 156.
35 Vgl. Martin Dietz/Ulrich Walwei,
Beschäftigungswirkungen des Wandels der Erwerbsformen, in: B.
Keller/H. Seifert (Anm. 7).
36 Vgl. Susanne Wanger, Teilzeitarbeit
fördert Flexibilität und Produktivität, in:
IAB-Kurzbericht, (2006) 7.
37 Vgl. als Einführung und
Überblick M. Kronauer/G. Linne (Anm. 21).
38 Berndt Keller/Hartmut Seifert,
Flexicurity: Ein europäisches Konzept und seine nationale
Umsetzung. Expertise für die Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn
2008. Anm. d. Redaktion: Zu Flexicurity siehe auch den Beitrag von
Werner Sesselmeier/Gabriele Somaggio in diesem Heft.