Bei der Vergabe von Hermes-Bürgschaften wird es keine zusätzlichen Überprüfungen von Antragstellern geben. Der Bundestag lehnte am 18. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11211, 16/13153) ab. Die Fraktion wollte erreichen, dass Unternehmen, die durch Korruption und Wirtschaftsdelikte aufgefallen sind, keine Garantien (zum Beispiel Hermesbürgschaften) mehr erhalten. Außerdem solle ein unabhängiger Anti-Korruptionsbeauftragter ernannt werden, der als direkter Ansprechpartner für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zur Verfügung stehen sollte. Die Fraktion verlangte, dass in den Deckungsverträgen Vertragsstrafen in Höhe von zehn Prozent der Deckungssumme verankert werden. Die Strafen sollten fällig werden, wenn ein Geschäft durch Korruption zustande kam.
Eine deutliche Verbesserung der Begingungen für Mast- und Zuchtkaninchen, die für gewerbliche Zwecke gehalten werden, wird es vorerst nicht geben. Der Bundestag lehnte am 18. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12307, 16/13208) ab, in dem gefordert wurde, einen zusätzlichen Abschnitt mit Mindestanforderungen für das Halten von Kaninchen in die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen. Zudem sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass europaweit artgerechte Mindesthaltungsvorschriften für Mastkaninchen beschlossen werden. Derartige Vorschriften, so die Fraktion, fehlten derzeit sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene.
Die FDP fordert von der Bundesregierung, sich unmissverständlich für eine stetige Privatisierungspolitik einzusetzen. Ein entsprechender Antrag ( 16/7735, 16/10504) fand aber am 18. Juni im Bundestag keine Mehrheit. Nach Ansicht der Liberalen hätte der "ordnungspolitisch gebotene" Weg der Privatisierung konsequent weitergeführt werden sollen. Verlangt wurde eine gesetzliche Regelung, die es dem Bund verbietet, Haushaltsmittel für den Kauf von Anteilen an Privatunternehmen zu verwenden.
Der Bundestag hat am 18. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9798, 16/11843) abgelehnt, wonach die Stromübertragungsnetze der großen Energieversorgungsunternehmen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW in eine unabhängige nationale Netzgesellschaft überführt werden sollten. Wie es in dem Antrag der Fraktion heißt, könnten dadurch transparente, kosteneffiziente und faire Zugangsbedingungen für alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sichergestellt werden. Gewährleistet werden sollte dadurch auch der technisch einwandfreie Zustand von Leitungen, Trassen und Masten. Die Netzgesellschaft müsse in die Netze investieren, so die Abgeordneten, um Transportverluste zu verringern und Engpässe zu heben. Auch solle sie für eine Erdverkabelung in sozial oder ökologisch sensiblen Gebieten sorgen.
Der Bundestag hat am 18. Juni einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5776, 16/12468) ) abgelehnt, nur noch feinstaubarme Drucker, Fax- und Kopiergeräte zu verkaufen. Hersteller dieser Geräte sollten zu gesundheitsverträglichen Konstruktionen verpflichtet werden. Der Weltgesundheitsorganisation und der EU-Kommission zufolge könne eine hohe Feinstaubbelastung die Lebenserwartung im Schnitt um neun Monate verringern. Das Umweltbundesamt habe vor einer hohen Feinstaubbelastung durch Laserdrucke gewarnt, hatten die Grünen geschrieben.
Die Linksfraktion hat vergeblich gefordert, dass Klein- und Kleinstbetrieben mit einem Gewerbeertrag von bis zu 30.000 Euro jährlich keine Beiträge an die Industrie- und Handelskammern (IHK) zahlen müssen. Der Bundestag lehnte am 18. Juni einen entsprechenden Antrag ( 16/6357, 16/12883) ab. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass die Pflichtmitgliedschaft gewerblicher Unternehmen in den IHK seit Jahren umstritten sei. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen kritisierten, dass sie gesetzlich gezwungen seien, als Pflichtmitglieder eine Kammer zu finanzieren, die nicht oder kaum in ihrem Interesse handele und deren Nutzen sie nicht erkennen könnten.