Das Halten oder die Verwendung von nicht domestizierten Tierarten in mobilen Zirkusbetrieben, Tierschauen, Varietes und ähnlichen Einrichtungen bleibt erlaubt. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12864), in dem ein "grundsätzliches" Verbot gefordert wurde, lehnte der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses ( 16/13206) am 18. Juni ab.
Ausnahmen sollten möglich sein, sofern Tierarten für eine Haltung im Zirkus als geeignet gelten. Weiter verlangten die Abgeordneten, die Tierarten, die in mobilen Zirkusbetrieben art- und bedürfnisangemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden können, in einer Positivliste zu bezeichnen und verbindliche Regelungen für deren Haltung, Pflege und Verwendung zu definieren. Hintergrund des Antrages war, dass die meisten Tiere, die in Zirkussen gehalten werden, einen großen Teil ihres Lebens in engen Transportwagen oder wenig strukturierten Gehegen, die zumeist nur eingeschränkte Beschäftigungs-, Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten bieten, verbringen. Die hohen Anforderungen an die Haltungsbedingungen insbesondere nicht domestizierter Tiere stünden häufig den Erfordernissen an die Flexibilität von Zirkusunternehmen entgegen. Eine tiergerechte Haltung sei unter diesen Umständen grundsätzlich als problematisch anzusehen. Die Fraktion erinnert daran, dass auch der Bundesrat bereits gefordert habe, nur solche Tierarten zur Haltung und Verwendung in Zirkussen zuzulassen, die dort artgerecht gehalten werden könnten.