BUNDESRAT
Länderkammer absolvierte Mammutprogramm
Man mag dem Gesetzgeber manches vorwerfen können, aber sicher nicht, dass es zu wenig Gesetze gegeben hat in der ablaufenden Legislaturperiode. 608 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages hat der Bundesrat in dieser Wahlperiode bislang behandelt, allein in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli standen 62 solcher Parlamentsbeschlüsse auf der Tagesordnung der Länderkammer. Nicht ohne Grund erschien die Sitzung denn auch dem Bundesratspräsidenten und saarländischen Ministerpräisdenten Peter Müller (CDU) "rekordverdächtig": Lediglich im Jahr 1994 war die Anzahl der Gesetze mit 66 noch höher.
Dabei verabschiedeten die Ländervertreter am Freitag nicht wenige Gesetze, die einmal zu den großen Wegmarken dieser Legislaturperiode zählen dürften: die Einführung des sogenannten Bad Bank Modells und die Stärkung der Finanzmarktaufsicht beispielsweise oder das milliardenschwere "Bürgerentlastungsgesetz". Aber auch vier aus dem gescheiterten Umweltgesetzbuch entwickelte Gesetze, darunter das neue Wasserrecht und Naturschutzrecht des Bundes oder die nach langer Diskussion beschlossene Regelung zur Patientenverfügung, gehören dazu.
Daneben gibt es auch wieder neue Arbeit für den Vermittlungsausschuss, den der Bundesrat wegen des von der EU initiierten Schulobstprogramms anrief - Bund und Länder streiten sich darum, wer für die erforderliche Kofinanzierung aufkommen muss. Damit erhöht sich die Zahl der vom Bundestag gefassten Gesetzesbeschlüsse, die der Bundesrat in dieser Wahlperiode in den Vermittlungsausschuss schickte, auf 17. In einem Fall, nämlich beim BKA-Gesetz, kam die Anrufung dieses Ausschusses von der Bundesregierung, nachdem die Länderkammer ihre Zustimmung zu der Vorlage zunächst verweigert hatte.
Auch beim Anstoßen von Gesetzesinitiativen waren die Ländervertreter nicht faul: Seit Beginn der 16. Legislaturperiode beschloss der Bundesrat die Einbringung von 100 Gesetzentwürfen beim Bundestag, der davon freilich nicht einmal jeden fünften beschloss.