Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes beschlossen / Bundestag stimmt neuen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu
Das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes ist beschlossen. Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP stimmte der Bundestag am Freitag, dem 17. Oktober 2008 in namentlicher Abstimmung für das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Danach votierten die Abgeordneten für den Entwurf zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung und berieten über das Bundesdatenschutzgesetz.
Zu Beginn der zweiten und dritten Lesung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) erörterten die Fraktionsvorsitzenden den Regierungsentwurf ( 16/10600). Peter Struck (SPD) eröffnete die Debatte und bezeichnete den Gesetzgebungsprozess im Eilverfahren als einen "beispiellosen Kraftakt“. Die Bundesregierung habe alles in ihrer Macht stehende getan, um der Krise Herr zu werden. Er kritisierte die Banken, die ein "gewaltiges Monopoly spielen“, sowie die "Gier dieser Kaste“. Man müsse dem "Tanz um das goldene Kalb“ enge Grenzen setzen.
Guido Westerwelle (FDP) unterstützte den Gesetzentwurf: "Es ist ein Paket, dass Deutschland dient - und nicht einigen Wenigen.“ Er plädierte dafür, einen Ausschuss zur parlamentarischen Kontrolle einzusetzen. Die Banken müssten ihren Teil zur Lösung der Krise beitragen, sagte Volker Kauder (CDU/CSU). Er forderte, eine nationale sowie eine europäische Bankenaufsicht einzusetzen.
Bündnis 90/Die Grünen sowie die Linksfraktion lehnten das Maßnahmenpaket ab. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Gregor Gysi, sprach von "Casino-Kapitalismus“ und plädierte für ein "Primat der Politik über Wirtschaft und Finanzen“. Die Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, kritisierte, dass der Gesetzentwurf seiner Verantwortung vor dem Steuerzahler nicht gerecht werde. Das Paket sei ein "500-Milliarden-Euro-Blankoscheck“.
Ein Änderungsantrag der Grünen wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Darin hatte die Fraktion mehr parlamentarische Mitsprache gefordert. Ebenso abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen
Als einen "Schritt hin zu mehr Transparenz" bezeichnete Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Gesetzentwurf ( 16/9559, 16/10070). Die bisherige Ungleichbehandlung von Kassenarten wird aufgehoben, auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen können Insolvenz anmelden.
Daniel Bahr (FDP) kritisierte eine "Weichenstellung in die falsche Richtung". Der Gesetzentwurf löse weitere Verunsicherung aus und sorge für zusätzliche Bürokratie. Laut Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) diene das Gesetz dazu, dass die Kassen nicht nur Beiträge verwalten, sondern auch die "Versorgung gestalten". Das Gesundheitssystem werde gerechter und nachhaltiger. Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Ausweitung des Insolvenzrechts auf alle Kassen. Frank Spieth (Die Linke) beanstandete, dass die Krankenkassen "in die Insolvenz" getrieben würden.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
Im Anschluss folgte eine Debatte über das Bundesdatenschutzgesetz. Der Bundesrat strebt in einem Entwurf ( 16/31) an, dass es bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mehr Ausnahmen von der Meldepflicht gibt. Bündnis 90/Die Grünen fordern Änderungen im Grundgesetz ( 16/9607). Sie wollen einen besseren Schutz der Bürgerrechte erreichen und kritisieren die Vorratsdatenspeicherung sowie die Auslieferung sensibler Daten an die USA ( 16/10216). Außerdem stimmten die Abgeordneten über drei Anträge der Grünen und der FDP zum Thema ab ( 16/8115, 16/8199, 16/9112).
Insgesamt standen in dieser Sitzungswoche 38 Tagesordnungspunkte auf dem Programm. Am Freitag debattiert wurde auch über die Enttarnung von inoffiziellen Stasi-Mitarbeitern in Bundesministerien, Bundesbehörden und im Bundestag sowie über die Europäische Migrationspolitik.