SPD und Bündnis 90/Die Grünen plädieren dafür, dass die Bundesanstalt für Arbeit und die Kommunen auch weiterhin gemeinsam Langzeitarbeitslose betreuen können. Sie haben Gesetzentwürfe vorgelegt, um die verfassungsrechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Am Donnerstag, 17. Dezember 2009, berät der Bundestag in erster Lesung ab 11.10 Uhr über die Gesetzentwürfe. Im Jahr 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Art und Weise, wie der Staat die Grundsicherung für Arbeitsuchende vielfach organisiert hat, für verfassungswidrig erklärt. Die Arbeitsgemeinschaften (Argen), die aus örtlichen Agenturen für Arbeit und den jeweiligen Kommunen gebildet werden, seien eine vom Grundgesetz nicht zugelassene Mischform. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, bis zum 31. Dezember 2010 eine verfassungskonforme Regelung zu finden.
Nun will die SPD-Fraktion die verfassungsrechtlichen Grundlagen schaffen, damit diese Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann. Nach Ansicht der Sozialdemokraten hat sich die Zusammenarbeit bei der Grundsicherung dort bewährt, wo es diese Arbeitsgemeinschaften gibt (zumeist in größeren Stadten). Sie gewährleiste, dass die Leistungen "aus einer Hand" erbracht werden. Die angestrebte Grundgesetzänderung ( 17/182) betrifft die Artikel 86a und 125d.
Bestimmte Kommunen können durch eine gesetzliche Experimentierklausel befristet bis Ende 2010 die Grundsicherung für Arbeitsuchende ohne Beteiligung der Arbeitsagentur organisieren. Dafür soll nach Willen der SPD eine dauerhafte Basis geschaffen werden. Die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger soll jedoch nach dem Stichtag 31. Dezember 2008 nicht mehr erhöht werden.
Die SPD hat zudem einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 17/181), demzufolge so genannte "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" als Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet werden sollen. In diesen Zentren sollen die Arbeitsagenturen und die Kommunen weiterhin gemeinsam Langzeitarbeitslose betreuen. Diese klare Aufsichtsstruktur schaffe Transparenz für den Bürger und die Möglichkeit, Verantwortung für die einzelnen Leistungen zuordnen zu können, heißt es im Gesetzentwurf.
Mit dem gleichen Ziel haben auch Bündnis 90/Die Grünen unter dem Titel "Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung von Arbeitslosen" ( 17/206) einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung (Artikel 87g und 125d) eingebracht. Für den Erhalt „eines möglichst dezentralen und passgenauen Hilfesystems für Arbeitsuchende“ würden so die verfassungsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Das Zusammenwirken von Bund und Ländern oder den nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbänden soll als eine zulässige Form der Verwaltungsorganisation ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Außerdem plädieren die Grünen dafür, eine sichere Finanzierungsgrundlage für die Optionskommunen zu schaffen. Diese sei dringend erforderlich, da Artikel 106 Absatz 8 des Grundgesetzes auf Dauer keine tragfähige Lösung für die zugelassenen kommunalen Träger darstelle.