Der Bundesrat will, dass Holzplantagen und andere agroforstwirtschaftlich genutzte Flächen künftig nicht mehr als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gelten. Dazu hat er einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 17/1220), der Gegenstand einer dreistündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Hans-Michael Goldmann (FDP) am Montag, 7. Juni 2010, ist.
Die Länderkammer hält die Gesetzesänderung für nötig, weil die landwirtschaftlich dominierte Bewirtschaftung solcher Flächen Konflikte mit den Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes mit sich bringen könnte - zum Beispiel im Hinblick auf die Nachhaltigkeitskriterien des Bundeswaldgesetzes. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben der Länder.
Vorgesehen ist zudem, dass so genannte forstwirtschaftliche Vereinigungen, Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften, in denen private Waldbesitzer zusammengeschlossen sind, der Verkauf von Holz und anderen Forstprodukten ermöglicht wird. Derzeit gelten rechtliche Beschränkungen. Auch dies unterstützt die Bundesregierung.
Ebenso will der Bundesrat, dass die Haftung des Waldbesitzers für "waldtypische Gefahren“ wie umstürzende Bäume oder herabfallendes Totholz im Gesetz ausgeschlossen wird. Die Bundesregierung hat dazu ebenfalls Zustimmung signalisiert.
Der Ausschuss interessiert sich aber nicht nur für die konkreten Gesetzesänderungen, sondern will die Sachverständigen auch nach den Anforderungen an den Wald und an die Waldbesitzer befragen. Dabei geht es um "neue Herausforderungen" wie Klimawandel, Artenvielfalt, erneuerbare Energien, Wassermanagement und Bodenschutz.
Für die Fragen der Abgeordneten stehen in der Sitzung Johannes Enssle vom Naturschutzbund Deutschland (NABU), Philipp Freiherr von und zu Guttenberg von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, Dr. Carsten Leßner, Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrates, Max Reger vom baden-württembergischen Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum, Enno Rosenthal vom Waldbauernverband Brandenburg sowie die Einzelsachverständigen Olaf Bandt, Dr. Lutz Fähser und Prof. Dr. Herrmann Spellmann zur Verfügung.
Zeit: Montag, 7. Juni 2010, 14.00 bis 17.00
Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal
4.700
Interessierte Besucher können sich unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum beim Ausschusssekretariat anmelden (E-Mail: elv-ausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.