Bis zu acht Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen sollen in Zukunft mit einem Stipendium von 300 Euro im Monat gefördert werden. Das sieht der Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ( 17/1552) vor, der am Mittwoch, 9. Juni 2010, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Ulla Burchardt (SPD) steht.
Die Stipendien sollen je zu einem Viertel von Bund und Land und zur Hälfte aus privaten Mitteln getragen werden. Den privaten Anteil sollen die Hochschulen bei Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Kammern und Privatpersonen wie ehemaligen Universitätsabsolventen einwerben.
In diesem Jahr würden Bund und Ländern Mehrkosten von 20 Millionen Euro, 2011 von 65 und 2012 von 111 Millionen Euro entstehen. 2013 soll die letzte Stufe erreicht sein, in der insgesamt 160.000 Studierende durch ein Stipendium gefördert werden. Dann entstünden Bund und Ländern Kosten von 160 Millionen Euro im Jahr.
Zusätzlich erwarten die Fraktionen aufgrund der Steuererleichterungen für spendende Unternehmen und Privatpersonen Steuerausfälle von100 Millionen Euro im Jahr.
Gefördert werden sollen begabte Studierende, bei deren Auswahl auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere Umstände berücksichtigt werden können, die sich etwa aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Gruppen, die in der Begabtenförderung bislang unterrepräsentiert sind, etwa Studierende an Fachhochschulen, sollen mit dem Programm verstärkt gefördert werden.
Gegen dieses Vorhaben sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen aus. In einem Antrag ( 17/1570) sprechen sie davon, dass bei der Auswahl der Stipendiaten chancenreiche Akademikerkinder bevorzugt würden. Die Fraktion plädiert hingegen dafür, gezielt die Bildungspotenziale von Nichtakademikerkindern zu fördern.
Zeit: Mittwoch, 9. Juni 2010, 9.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus,
Sitzungssaal E.300
Interessierte Besucher können sich unter Angabe des Namens, Vornamens, der Anschrift und des Geburtsdatums beim Ausschusssekretariat anmelden (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.