Die Boni-Zahlungen für Banker und Manager von Versicherungen sind seit Beginn der Finanzkrise in Dauerthema. Der Finanzausschuss unter Vorsitz von Dr. Volker Wissing (FDP) setzt sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 9. Juni 2010, mit verschiedenen Initiativen dazu auseinander. 19 Sachverständige sind dazu eingeladen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen ( 17/1291) vorgelegt, der vorsieht, die Boni-Zahlungen zu begrenzen und schärfer zu kontrollieren.
So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile (Boni) untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses der Bank oder Versicherung beschränken können. In bereits gezahlte Vergütungen soll nachträglich aber nicht mehr eingegriffen werden.
Die Regierung lehnt es auch ab, die Pflichten des Instituts gegenüber seinen Kunden in die Regulierung der Vergütungssysteme aufzunehmen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung ( 17/1457) zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hervor. Der Bundesrat hatte darauf verwiesen, dass Banker häufig solche Produkte anpreisen würden, für deren Vermittlung besonders hohe Provisionen bezahlt werden.
In einem Antrag ( 17/452) fordert die Linksfraktion eine Boni-Steuer für die Finanzbranche. Die Höhe der Sonderabgabe solle 50 Prozent des Bonus-Betrages ausmachen und von den Unternehmen bezahlt werden müssen, die die Boni an ihre Beschäftigten auszahlen.
Die Abgabe solle erhoben werden, wenn die Summe der Boni für einen Beschäftigten 27.000 Euro im Jahr überschreitet.
Dem Ausschuss liegt ferner ein Antrag der SPD-Fraktion ( 17/526) vor, wonach sich die Banken an der Finanzierung der öffentlichen Lasten aufgrund der Finanzkrise angemessen beteiligen sollen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit überhöhter Bonuszahlungen als Betriebsausgaben solle sofort auf 50 Prozent der Beiträge, die eine Million Euro übersteigen, beschränkt werden. Ziel sei es, überzogenen Bonuszahlungen entgegenzuwirken.
Zeit: Mittwoch, 9. Juni 2010, 12.00 bis 14.00
Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.