Auskunft über Nazi-Gegner wegen Verwendens von
Nazi-Symbolen geben
Recht/Kleine Anfrage - 12.12.2005
Berlin: (hib/BOB) Rechtsunsicherheit
schaffen nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen mehrere
Fälle, in denen erklärte Gegner des Nationalsozialismus
eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen erhielten (unter anderem ein
durchgestrichenes Hakenkreuz). Die Fraktion möchte nun unter
anderem in einer Kleinen Anfrage (
16/149) wissen, wie die Bundesregierung es
rechtfertigt, dass der Abdruck solcher Kennzeichen in Publikationen
des Verfassungsschutzes erlaubt ist. Sie weist ebenso darauf hin,
dass dann auch viele Abbildungen in Publikationen der
Bundeszentrale für politische Bildung über den
Nationalsozialismus sowie in Schulbüchern strafbedroht
wären. Die Bündnisgrünen fragen deshalb die
Regierung, ob eine gesetzliche Klarstellung angezeigt sein
könnte mit dem Ziel, eine solche Praxis der Polizei und der
Strafverfolgungsbehörden künftig zu unterbinden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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