Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat die "Unterstellung" der FDP-Fraktion zurückgewiesen, es bestehe Anlass, die deutschen Sicherheitsbehörden bei ihrer Arbeit zur Einhaltung menschenrechtlicher Normen und Verträge anzuhalten. Das macht sie in ihrer Antwort ( 16/311) und eine Kleine Anfrage der Liberalen ( 16/124) deutlich. Das absolute Folterverbot sei in der deutschen Rechtsordnung "fundamental verankert" und daher zwingende Vorgabe für die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Erkenntnisse, die im Ausland durch Sicherheitsbehörden anderer Staaten unter Folter gewonnen würden, seien keine Beweismittel im rechtsstaatlichen Strafprozess.
Die Regierung verweist dabei im Übrigen auch auf ihre Antwort ( 16/325) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/141), wonach ihr Medienberichte über angebliche Geheimgefängnisse der Central Intelligence Agency (CIA) in Osteuropa sowie über angebliche geheime Gefangenentransporte der CIA durch Europa und Deutschland bekannt seien. Diese Berichte bedürften der Klärung. Wie die Regierung in den Antworten an beide Fraktionen weiter mitteilt, sei ihr bekannt, dass die angeblich geheimen Gefangenentransporte Gegenstand von zwei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind. Zu laufenden Verfahren nehme sie aber keine Stellung. Fragen zu geheimhaltungsbedürftigen und nachrichtendienstlichen Zusammenhängen würden nur in den dafür vorgesehenen Gremien des Bundestages beantwortet.
Die Bundesregierung habe keine Kenntnisse über geheime CIA-Gefängnisse auf deutschem Boden. Für Flüge durch deutschen Luftraum sei in allen Fällen bei der Deutschen Flugsicherung GmbH ein Flugplan aufzugeben, heißt es sowohl in der Antwort an die FDP als auch in der an Bündnis 90/Die Grünen weiter. Dieser müsse über die Anzahl der an Bord befindlichen Personen, nicht jedoch Auflistungen der einzelnen Passagiere enthalten. Es seien keine Rückschlüsse auf Auftraggeber und Zweckbestimmung der Flüge möglich.
Die USA hätten außerdem nie Anträge an die Bundesregierung auf eine so genannte Durchlieferung einer Person gestellt, die zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung von einem ausländischen Staat an einen anderen Staat ausgeliefert wird, heißt in der Antwort an die FDP. Entsprechend sei eine solche Bewilligung auch nie erteilt worden. Die Regierung unterstütze im Übrigen den Europarat in seinen Bemühungen, die effektive Umsetzung der Verpflichtung aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen, heißt es in beiden Antworten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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