Berlin: (hib/VOM) Die Betreiber von Stromnetzen haben inzwischen die technischen Anschlusskriterien so verändert, dass die Windenergieanlagen bei Netzfehlern am Netz bleiben und dadurch die ausfallende Leistung verkleinert wird. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/328) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/265). Die Liberalen hatten darauf hingewiesen, dass es einer Studie der Deutschen Energie-Agentur zufolge bei einem plötzlichen Spannungsabfall bei einem Sturm zu einem großflächigen kritischen Netzzuständen kommen kann. Die Gefahr gehe von Windkraftanlagen aus, die vor 2003 errichtet worden seien, so die FDP. Diese seien mit einem Mechanismus ausgestattet, der ihre automatische Abschaltung bei einem plötzlichen Spannungsabfall einleite.
Die Regierung entgegnet, mit den neuen Anschlussbedingungen, die seit 2003 gelten, trennten sich die Windenergieanlagen erst bei einem Spannungsabfall von 80 Prozent vom Netz und trügen bis dahin zur Netzstabilität bei. Neuanlagen würden nur noch so ausgestattet. Vor 2003 ans Netz gegangene Anlagen sollen möglichst schrittweise nachgerüstet werden. Auf die Frage nach zusätzlich anfallenden Kosten für den Netzausbau teilt die Regierung mit, in der genannten Studie würden bis zum Jahr 2010 Ausbaukosten für die Übertragungsnetze von rund 800 Millionen Euro ausgewiesen. Für die Netznutzungsentgelte ergebe sich daraus unter sonst gleichen Bedingungen für das Jahr 2010 ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2003 um 15 Cent pro Megawattstunde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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