Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant derzeit keine Streichung des Sonderausgabenabzugs für Schuldgeld nach dem Einkommensteuergesetz. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/337) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/296) deutlich. Die Regierung weist ferner darauf hin, dass für die sehr unterschiedlichen Vorschriften und Regeln, nach denen die staatlichen Förderleistungen berechnet werden, nach dem Grundgesetz die Länder zuständig seien; die Regeln unterschieden sich von Land zu Land.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf