Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
das Protokoll vom 21. Mai 2003 über die strategische
Umweltprüfung zum Übereinkommen über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen (SEA-Protokoll) in deutsches
Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (
16/341) vorgelegt. Durch das Protokoll werden
die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, eine strategische
Umweltprüfung vornehmen, wenn bestimmte staatliche Pläne
und Programme zu grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die
Umwelt führen. Die Behörden und die Öffentlichkeit
des eigenen Staates und anderer möglicherweise betroffener
Vertragsstaaten seien dabei zu beteiligen. Bis Ende 2003 hatten 36
europäische Staaten sowie die EU das Protokoll unterzeichnet.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass umweltbezogene, aber auch
gesundheitsbezogene Erwägungen bei Plänen und Programmen
umfassend berücksichtigt und klare und effektive Verfahren
für die strategische Umweltprüfung geschaffen werden.
Nach Angaben der Regierung wird das Protokoll nicht zu höheren
Kosten für die Wirtschaft führen. Die Anforderungen
beträfen nur behördliche Planungen und seien durch das
geltende deutsche Recht sowie europäische Vorgaben bereits
vorgeschrieben, heißt es.