Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
befürwortet freiwillige Selbstverpflichtungen wie
beispielsweise die Einladung an Sonderberichterstatter zur
Überprüfung der Menschenrechtslage im eigenen Land im
Rahmen des neu zu schaffenden Menschenrechtsrates (MRR) der
Vereinten Nationen (UN). Eine Mehrzahl der UN-Mitgliedstaaten
spricht sich jedoch gegen jegliche inhaltliche
Qualifikationskriterien aus. Dies teilt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
16/343) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/290) mit. Deshalb seien derartige
"qualitative Voraussetzungen" nach derzeitigem Verhandlungsstand
nicht gesichert, so die Regierung. Sie selbst stehe aber auf dem
Standpunkt, dass Kandidaten zur Wahl in den MRR eine freiwillige
Selbstverpflichtung hinsichtlich der Beachtung und Förderung
menschenrechtlicher Mindeststandards eingehen sollten. Weiter teilt
sie mit, sie halte es für "unabdingbar", dass auch der neu zu
schaffende MRR das Instrument der Länderresolution
beibehält. Dies sei unabdingbar, wenn Regierungen von Staaten
die Menschenrechte in schwerer und systematischer Weise verletzten.
Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage auf EU-Ebene
dafür gesorgt, dass ein klares Mandat des MRR zur Befassung
mit Ländersituationen eine "unabdingbare Kernforderung"
für einen MRR darstellt. Nicht für sinnvoll hält die
Bundesregierung den derzeit in den USA diskutierten Vorschlag, dass
westliche Staaten die weitere Mitarbeit in der derzeit
existierenden Menschenrechtskommission (MRK) der UN ablehnen
sollten, um den Druck zu erhöhen und schnellstmöglich
einen funktionsfähigen MRR einzusetzen. Um zu vermeiden, dass
auf Ebene der UN eine "Schutzlücke" bei den Menschenrechten
entsteht, hält es die Bundesregierung im Konsens mit den
Partnern innerhalb des Europäischen Union es vielmehr für
angebracht, die im Rahmen der MRK gegebenen Möglichkeiten zum
Schutz und zur Förderung der Menschenrechte bis zur
Funktionsfähigkeit eines MRR grundsätzlich weiter zu
nutzen.