Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Gefangenen der USA in Guantánamo in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht und den menschenrechtlichen Mindeststandards zu behandeln sind. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/346) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/294) mit. Dazu gehöre neben anderer Kriterien auch der Schutz vor Gewalttätigkeit und Einschüchterung sowie ein Gerichtsverfahren mit rechtsstaatlichen Garantien. Die Regierung ist auch der Meinung, dass der völkerrechtlich umstrittene Status der Gefangenen einer "Klärung und raschen Lösung" bedarf. Diese Auffassung habe die Regierung in einer Vielzahl von Gesprächen mit der amerikanischen Administration zum Ausdruck gebracht.
Zum konkreten Fall des in Guantánamo inhaftierten Bremers Murat Kurnaz erklärt die Bundesregierung, ein konsularischer Zugang zu dem Mann sei ihr bis heute nicht gewährt worden. Deswegen könne die Regierung keine eigenen Aussagen zu den aktuellen Haftbedingungen von Murat Kurnaz und seiner gegenwärtigen körperlichen Verfassung treffen. Der Mann habe ungeachtet seiner Geburt in Bremen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Daher könne die deutsche Regierung keinen völkerrechtlichen Anspruch auf konsularische Betreuung während seiner Inhaftierung im Ausland geltend machen. Gleichwohl habe sich das Auswärtige Amt unverzüglich nach Kenntnis des Falls durch Pressemeldungen Ende Januar 2002 und einen Brief der Eltern vom 1. Februar desselben Jahres bemüht, mit dem Mann in Kontakt zu treten. Nach Angaben der Bundesregierung bestehen auch keinerlei Kontakte auf diplomatischer Ebene wegen des Falles Kurnaz. Weitere Aspekte des Vorgangs, insbesondere die Befragung des Mannes durch Angehörige deutscher Sicherheitsbehörden, seien bereits Gegenstand parlamentarischer Befassung und Unterrichtung gewesen. Die Regierung weist darauf hin, Ermittler deutscher Strafverfolgungsbehörden hätten in Guantánamo keinen Verhören beigewohnt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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